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27.06.1996 00:00

Arbeiterbewegung und Menschenrechte

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Bochum, 27.06.1996 Nr. 116

    Zwischen Wirtschaftsinteressen und Menschenrechten

    Arbeiterbewegung vom Obrigkeitsstaat bis zur Demokratie

    DGB-Vorsitzender D. Schulte beim Kolloquium für H. Mommsen

    Das durchaus prekäre Verhältnis der deutschen Arbeiterbewegung zu den Menschenrechten ist Thema des Kolloquiums ,Freiheit und Sozialismus. Arbeiterbewegung und Menschenrechte" (Freitag, 5.7.1996, 13.30-19.00 Uhr, Musisches Zentrum der RUB), mit dem das Rektorat und das Institut zur Erforschung der europäischen Arbeiterbewegung der RUB (IGA) das langjährige Wirken des Initiators und ersten Direktors des IGA, Prof. em. Dr. Hans Mommsen, für das Bochumer Institut würdigen. Auf Einladung von Prof. Dr. Klaus Tenfelde (Leiter des IGA) diskutieren führende deutsche Historiker über den Einfluß und die Rolle der Arbeiterbewegung bei der Durchsetzung von Freiheits_ und Gleichheitsgrundsätzen, die heute viele als selbstverständlich empfinden. Daß die Menschenrechtsfrage für die Gewerkschaften weiterhin ein akutelles Thema ist, darauf weist der abschließende Vortrag des DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte hin. Die Medien und die Öffentlichkeit sind herzlich eingeladen. Programm siehe unten.

    Marx: Menschenrechte ,Verkleidung bürgerlicher Interessen"

    Nach der gescheiterten Revolution von 1848/49 hatten sich die Menschen- oder Grundrechte im deutschen Verfassungsrecht zunächst nicht dauerhaft gegen die Rechtsauffassungen des deutschen Idealismus und der historischen Rechtsschule durchsetzen können. Obwohl Karl Marx die Menschenrechte frühzeitig als probate Verkleidung bürgerlicher Interessen herabgewürdigt hatte, verstand sich die sozialdemokratische deutsche Arbeiterbewegung seit ihren Anfängen als der einzig legitime Wahrer der Freiheits- und Gleichheitsforderungen. Entsprechend den Bedürfnissen der von ihr vertretenen Arbeiter adaptierte die Bewegung den Menschenrechtskatalog aus dem Revolutionszeitalter gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Unter den Bedingungen des preußisch-deutschen Obrigkeitsstaates hieß das, besonders diejenigen Menschenrechte einzufordern, die der Staat noch verweigerte: das Versammlungs- und Vereinigungsrecht, die Pressefreiheit, das Recht auf gleiche Bildung und Erziehung. Die Gleichstellung der Frauen wurde ebenfalls von der Arbeiterbewegung zeitweilig federführend vorangetrieben.

    Von der Pressefreiheit bis zur Gleichstellung der Frau

    Nach der Revolution 1918/19 wirkte sie entscheidend an der Formulierung und rechtlichen Ausfüllung der ,sozialen" Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung mit. Dies gilt auch für die Bestimmung von der Sozialbindung des Eigentums im Grundgesetz von 1949. Der soziale Rechtsstaat der Gegenwart ist so auch im Grundrechtsbereich in wesentlichen Teilen auf den Einfluß der Arbeiterbewegung zurückzuführen.

    Programm

    13.30 Uhr, Begrüßung: Prof. Dr. Klaus Tenfelde (Leiter des IGA) anschließend Podiumsdiskussion mit

    Prof. Dr. Wolfgang Schieder (Universität Köln): Frühe deutsche Arbeiterbewegung und Menschenrechte im Vormärz

    Prof. Dr. Gerhard A. Ritter (Universität München): August Bebel, Freiheit und Emanzipation. Menschenrechte und Arbeiterbewegung im Kaiserreich

    Prof. Dr. Joachim Rückert (Universität Frankfurt a.M.): Soziale Grundrechte und Arbeitsbeziehungen in der Weimarer Reichsverfassung

    Prof. em. Dr. Hans Mommsen (Ruhr-Universität Bochum): Widerstand und Arbeiterschaft in Deutschland

    Leitung der Podiumsdiskussion: Prof. em. Dr. Helga Grebing

    16.30 Uhr, Begrüßung: Prof. Dr. Manfred Bormann (Rektor der Ruhr-Universität); anschließend:

    Dieter Schulte (Vorsitzender des DGB, Düsseldorf): ,Die deutschen Gewerkschaften und die Menschenrechte"


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Es wurden keine Arten angegeben
    Deutsch


     

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