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07.02.2000 13:22

Europa braucht endlich einheitliche Vorschriften gegen den Lärm von Schienenfahrzeugen

Jana Schmidt Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

    Studie des Umweltbundesamtes zeigt: Schienenlärm lässt sich mit kostengünstig und mit einfachen Mitteln um bis zu 90 % mindern

    Lärm stresst und macht krank. Die Europäische Kommission sollte deshalb nach Ansicht des Umweltbundesamtes endlich eine Regelung auf den Weg bringen, um auch den Eisenbahnlärm europaweit zu begrenzen. Bislang gibt es weder in Deutschland noch in der Europäischen Union Geräuschvorschriften für Schienenfahrzeuge. Nationale Regelungen haben bislang nur Italien und Österreich eingeführt. Zum Vergleich: Bei Straßenfahrzeugen sind die Geräuschpegel schon seit den 70er Jahren EU-weit reglementiert. Das Umweltbundesamt hat jetzt Vorschläge für eine EU-Geräuschvorschrift für Schienenfahrzeuge vorgelegt. Neben den technischen Verbesserungen an den Bremsen der Fahrzeuge verringert auch das regelmäßige Schleifen der Schienen den Eisenbahnlärm. Die Kosten dafür sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes vertretbar.

    Die vom technischen Beratungsbüro Müller-BBM aus Planegg im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitete Studie zeigt, dass die Bahn immer noch lauter ist, als sie nach dem Stand der Technik sein müsste. Sorgenkind sind die Güter- und Personenwagen mit Klotzbremsen. Ihr Lärmpegel ist seit Jahrzehnten nahezu unverändert hoch. Besonders die lautesten Fahrzeuge mit Graugussklotzbremsen könnten um bis zu 10 Dezibel A (dB(A)) leiser sein, als sie derzeit sind. Das entspricht einer Verringerung des Geräuschpegels um 90 %. Die Graugussklötze müssten dazu durch Kunststoffklötze ersetzt werden, an deren internationaler Zulassung zur Zeit gearbeitet wird. Sie rauen die Radlaufflächen weniger auf und machen sie damit leiser. Zudem müssten die Räder - zum Beispiel durch Klemmringe oder Radabsorber - bedämpft werden. Bei Neuwagen wäre der Einsatz von Kunststoffklötzen kostenneutral. Auch bei alten Wagen ließen sich die Kosten auf ein Minimum reduzieren, wenn es ausreichend bemessene Fristen für die Umrüstung gäbe und spezielle Nachrüstbremsklötze zugelassen würden.

    Im günstigsten Fall ist die Umrüstung kostenlos, wenn der Ausstausch von den Graugussklötzen und den Rädern - diese haben Laufzeiten von maximals 15 Jahren - ohnehin ansteht. Bei den Personenwagen mit Scheibenbremsen ist der ICE-Mittelwagen die Messlatte für den Stand der Technik. Die Ausstattung und Nachrüstung mit den dort eingesetzten Radabsorbern würde bei den übrigen Personenwagen eine Lärmminderung um 5 dB(A) bewirken.

    Der Lärm muss aber nicht nur an den Fahrzeugen selbst verringert werden. Auch bei den Schienen selbst gibt es noch viel Spielraum, um den Lärm zu mindern. Das Umweltbundesamt fordert deshalb, dass sie regelmäßig geschliffen werden, wenn Wohnhäuser in der Nähe der Gleise stehen. Die bisherigen Untersuchungen bei scheibengebremsten Fahrzeugen zeigen, dass dies eine Lärmminderung um mindestens 3 dB(A) bringt. Dies entspricht einer Halbierung der Verkehrsmenge traditioneller Fahrzeuge. Sind die Schienen in einem schlechten Zustand ist der Effekt des Schleifens sogar noch deutlich höher. Das regelmäßige Schienenschleifen ist zudem deutlich günstiger als sogenannte sekundäre Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel der Bau von Lärmschutzwänden. Die Kosten für den Erstschliff des gesamten hochbelasteten Netzes mit angrenzender Wohnbebauung läge bei maximal 50 Millionen Mark, wovon ein Teil ohnehin der üblichen Instandhaltung zuzurechnen wäre. Um dort den optimalen Gleiszustand durch wiederholtes Schleifen zu erhalten, müssten sechs Millionen Mark jährlich aufgewendet werden. Das Umweltbundesamt begrüßt, dass im Lärmsanierungsprogramm für Schienenwege des Bundes neben der Errichtung von Lärmschutzwänden auch solche Maßnahmen finanziert werden, die den Eisenbahnlärm an der Entstehungsquelle mindern.

    Berlin, den 07.02.2000
    ____________________________________________________________
    Der Abschlußbericht der Studie "Ermittlung des Lärmminderungspotentials beim Schienenverkehr und seine Umsetzung in Geräuschvorschriften" kann kostenlos beim Fachgebiet I 3.5 des Umweltbundesamtes, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-2885, bestellt werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie, Verkehr / Transport
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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