Deutschlandweite Fehlererfassung gefordert
In schätzungsweise zwei bis drei Prozent aller medizinischen Behandlungen kommt es zu vermeidbaren Fehlern. Diese sollen im Interesse des Patienten vermieden werden. Ein mögliches Konzept dafür kann eine zentrale Erfassung solcher Vorkommnisse sein. Pate steht dafür die Luftfahrt, wo bereits lange erfolgreich eine zentrale Fehlererfassung zur Flugsicherheit beiträgt. In ähnlicher weise kann die Patientensicherheit erhöht werden. Darüber diskutieren Experten vom 6. bis 7. Oktober auf dem Bonner Symposium "Medizinschadensfälle und Patientensicherheit" auf Einladung des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn.
Eine Standardoperation: Der junge Asthmapatient wurde an den Nebenhöhlen operiert, als plötzlich Atemnot und sogar ein Herzstillstand eintraten. Nach einer Herzdruckmassage hätte sofort Adrenalin gespritzt werden müssen. Da dies nicht geschah, liegt der schwer hirngeschädigte Patient noch heute im Wachkoma.
Ziel des Symposiums ist es, systematische Medizinschadensfälle zu vermeiden, um so die Patientensicherheit zu erhöhen. "Schuld sind häufig nicht Fehler Einzelner, sondern organisatorische Mängel oder Kommunikationsdefizite", sagt Professor Dr. Burkhard Madea, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Bonner Universitätsklinikums. Ein Medizinschadensfall liegt dann vor, wenn es zu einem vermeidbaren Behandlungsschaden beim Patienten kommt. Ein Arzt verschreibt einem Patienten beispielsweise Penicillin. Aus den Akten geht aber hervor, dass der Patient darauf allergisch reagiert. Folge: Ein starker Hautausschlag. Hier liegt ein vermeidbarer Behandlungsschaden vor - ein Medizinschadensfall. Die Experten in Bonn, diskutieren wie derartige Fehler vermieden und Ursachen abgeklärt werden können.
In Deutschland liegen bisher keine verlässlichen Zahlen zu Medizinschadensfällen vor. Für diese kann ein Critical Incident Reporting System sorgen. Das Konzept sieht vor, dass Ärzte "unerwünschte Ereignisse" einer zentralen Stelle melden. "Dafür ist eine Bewusstseinsänderung der Ärzte nötig. Denn alle müssen dazu bereit sein Fehler zu melden, weil wir nur so aus diesen lernen können", gibt Professor Madea zu bedenken. Die Experten werden nun in Bonn diskutieren, welche Ereignisse zu melden sind und welche nicht. So ist noch offen, ob zum Beispiel falsch beschriftete Medikamente zu melden sind, auch wenn kein Behandlungsschaden eingetreten ist.
Im Jahr 2004 wurden in Deutschland 135,2 Mrd. Euro für das Gesundheitswesen ausgegeben. Bei einem Medizinschadensfall entstehen neben den zusätzlichen Behandlungskosten auch Kosten für Schlichtungsstellen und Gerichte. Abgesehen von dem Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt geht es den Teilnehmern des Bonner Symposiums aber vor allem um eine zuverlässige Patientensicherheit.
Mehr Informationen zum Symposium "Medizinschadensfälle und Patientensicherheit: Häufigkeit - Begutachtung - Prophylaxe" stehen im Internet unter http://imbie.meb.uni-bonn.de/rechtsmedizin/symposium/
Kontakt für die Medien:
Professor Dr. Burkhard Madea
Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn
Telefon: 0228/73-8315
E-Mail: b.madea@uni-bonn.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
regional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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