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06.10.2006 13:46

Erwartungen der 3 Berliner Universitäten an die Koalitionsverhandlungspartner

Ramona Ehret Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni
Technische Universität Berlin

    Medieninformation der KBU - Ständige Konferenz der Berliner Universitäten

    Die Ständige Konferenz der 3 Berliner Universitäten (KBU) fordert die in Koalitionsverhandlungen stehenden Parteien des Berliner Abgeordnetenhauses auf, im Interesse der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen folgende hochschul- bzw. wissenschaftspolitische Vereinbarungen im auszuhandelnden Koalitionsvertrag zu treffen:

    - Die Autonomie der Berliner Hochschulen wird im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzen durch
    - die Verstetigung der Erprobungsklausel sowie
    - die Übertragung des Berufungsrechtes auf die Leitungen der Hochschulen
    weiter gestärkt. Die Viertelparität wie auch das so genannte Kreuzwahlrecht in den Gremien der Hochschulen wird nicht eingeführt.

    - Die Rahmenregelungen zum Hochschulzulassungsrecht werden unter Beteiligung der Berliner Hochschulen revidiert. Die konkrete Ausgestaltung der Zulassungsregelungen wird den Hochschulen im Interesse der Steigerung der Erfolge in ihren Studiengängen übertragen.

    - Im Hochschulvertrag für die Jahre 2010 bis 2014 wird die im Hochschulvertrag für die Jahre 2006 bis 2009 stark angewachsene Kleinteiligkeit der Regelungen zugunsten von Leitlinienregelungen aufgegeben. Zudem werden im Hochschulvertrag für die Jahre 2010 bis 2014 folgende Vereinbarungen getroffen:
    - Die Hochschulen erhalten die notwendigen Zuschussaufwüchse, um die ab 2010 anstehenden Tarifanpassungen und die Aufwüchse in der Altersversorgung finanzieren zu können.
    - Die Universitäten erhalten sich zur Sicherung der Nachhaltigkeit ihrer Erfolge in der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder diejenigen Mittel, die zur Finanzierung der aus Exzellenzmitteln zusätzlich eingerichteten Professuren inkl. ihrer Ausstattung notwendig sind.
    - Aufgrund der in den aktuellen Hochschulverträgen festgeschriebenen Plafondabsenkungen wird die Anzahl der ausfinanzierten Studienplätze deutlich unter die vom Wissenschaftsrat empfohlene Sollzahl absinken. Angesichts des prognostizierten Studierendenbergs wird das Land dieser Entwicklung mit dem Ausbau von ausfinanzierten Studienplätzen an den Universitäten Rechnung tragen.

    - Nach der beschlossenen Föderalismusreform liegt die Verantwortung für den Hochschulbau und die Finanzierung von Großgeräten künftig beim Land Berlin. Hierfür wird im Haushalt des Landes Berlin ein Budget vorgesehen, das die Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Universitäten im Vergleich zu den Spitzenuniversitäten anderer Bundesländer nachhaltig sichert.

    Prof. Dr. Kurt Kutzler
    Sprecher der KBU


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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