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11.10.2006 19:16

Wissenschaftler der Saar-Uni erörtern europarechtliche Risiken einer Auflösung des staatlichen Monopols bei Sportwetten in Deutschland

Saar - Uni - Presseteam Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelten für Glücksspielangebote einschließlich Sportwetten grundsätzlich die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Eine Beschränkung dieser Freiheiten ist nur dann zulässig, wenn sie dazu dient, die Glücksspielsucht einzudämmen und wenn die erzielten Gewinne vornehmlich gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Auf dieser Grundlage konnte auch das bisherige Glücksspiel-Monopol des deutschen Staates bestehen.
    Pressemeldungen zufolge haben der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga jetzt jedoch ein so genanntes begrenztes und kontrolliertes Lizenzsystem für gewerbliche Anbieter von Sportwetten in Deutschland vorgeschlagen.

    EU-Rechts-Experten der Universität des Saarlandes kommen zu dem Ergebnis, dass schon bei einer solchen begrenzten Öffnung des Glücksspielsektors die Voraussetzungen für die vom EuGH akzeptierte staatliche Kontrolle des Sportwettenangebots nicht mehr gegeben sind.

    Die Wissenschaftler begründen ihre Ansicht damit, dass die Zulassung privater, gewerblicher und damit gewinnorientierter Anbieter eindeutig ein rein marktwirtschaftliches Element in den Glücksspielsektor einführen würde. "Marktwirtschaft" aber bedeute ungehinderten Wettbewerb und damit das Anpreisen des eigenen Produktes und die Ermunterung zum Konsum und sei damit der Spielsucht eher zu- als abträglich. "Unter solchen Umständen würde der EuGH die Beschränkung des Zuganges zum Glücksspielmarkt kaum mehr akzeptieren", betont Prof. Torsten Stein, Direktor des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes. Erschwerend kommt hinzu, dass der europäische Markt ein grenzüberschreitender offener Markt ist. Selbst wenn also in Deutschland ansässige Anbieter über die Steuerpflicht zur größtmöglichen Abgabe ihre Gewinne gezwungen werden könnten, sei dies für ausländische Anbieter kaum möglich. "Angesichts der Rechtsprechung des EuGH ist es höchst zweifelhaft, ob es gelingen könnte, ausländische Glücksspielanbieter zu verpflichten, in Deutschland eine Niederlassung zu gründen oder auch ohne eine solche Niederlassung in Deutschland Steuern und Zweckabgaben zu bezahlen", so Stein weiter.

    Der vollständige Aufsatz hierzu ist in der "Saarbrücker Bibliothek" im Internet verfügbar: http://www.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/

    Kontakt für Fragen:
    Europa-Institut Prof. Dr. Torsten Stein
    Tel.: 0172 / 900 15 36


    Weitere Informationen:

    http://www.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Sportwissenschaft, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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