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17.02.2000 16:24

Währungsunion und Flächentarifvertrag - IFSt-Schrift 379

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Europäische Währungsunion macht Reformen am Tarifvertrags-System notwendig

    Das Institut "Finanzen und Steuern" diskutiert in seiner heute veröffentlichten Untersuchung die Zukunft des Flächentarifvertrags in Deutschland. Es kommt zu dem Ergebnis, dass das gegenwärtige Tarifvertragssystem zu unflexibel ist, um auf die Anforderungen durch die Intensivierung des internationalen Wettbewerbs angemessen zu reagieren. Dies zeigt sich vor allem an einer im Vergleich zu anderen Ländern geringen Differenzierung der Löhne.

    Da die Europäische Währungsunion den Differenzierungsbedarf zwischen Regionen, Branchen, Unternehmen und Qualifikationen weiter erhöht, sollten die Tarifverhandlungen dezentralisiert werden. Andere Länder, allen voran die USA, aber auch Großbritannien und Neuseeland, haben in den neunziger Jahren mit dezentralen Tarifverhandlungen positive beschäftigungspolitische Erfahrungen gesammelt.

    Bei einer Dezentralisierung ist es nach Auffassung des Instituts nicht so sehr entscheidend, ob Tarifverträge auf der Betriebs- oder Verbandsebene ausgehandelt werden. Wichtiger ist, dass die einzelnen Betriebe von den Normen eines Verbandstarifvertrags nicht nur nach oben, sondern auch nach unten abweichen dürfen, um flexibler auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.

    Angesichts der ablehnenden Haltung der Tarifvertragsparteien gegenüber einer Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Betriebsebene wäre es schon ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die notwendige Flexibilität im Rahmen einer Öffnung des Flächentarifvertrags gewonnen würde.

    Bei der Öffnung des Flächentarifvertrags sieht das Institut nicht nur die Tarifparteien, sondern auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Aufgrund des verfassungsrechtlich abgesichterten Prinzips der Tarifautonomie ist eine Tariföffnung zwar in erster Linie Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Gleichwohl kommt dem Gesetzgeber die Aufgabe zu, diesen Prozess durch geeignete tarifrechtliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.

    Verfassungsrechtlich bislang umstritten ist die Aufnahme einer zeitlich befristeten Öffnungsklausel in das Tarifvertragsgesetz. Gleiches gilt für eine Änderung der Bestimmung des Betriebsverfassungsgesetzes, die ausschließt, dass Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein können.

    Als Alternative, die auch eher politisch durchsetzbar wäre, wird daher vorgeschlagen, das Arbeitsplatzargument im sogenannten Günstigkeitsvergleich zu berücksichtigen. Jedem Arbeitnehmer wäre es dadurch möglich, auf tarifvertragliche Leistungen zu verzichten, wenn er im Gegenzug von seinem Arbeitgeber eine Beschäftigungsgarantie für mehrere Jahre erhält. Eine solche Minimalreform wird als erster Schritt gewertet, um zu einer betriebsnäheren Lohnbildung und einer größeren Differenzierung der Löhne zu gelangen.

    Ansprechpartner: Dr. Hagen Lesch, 0228/98221-34


    Weitere Informationen:

    http://www.ifst.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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