An der Universität der Bundeswehr München treten mit Wirkung vom 01.03.2000 neue Rahmenbestimmungen in Kraft.
Wichtigste Merkmale der Reform sind die Einführung eines Leitungsgremiums, bestehend aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten und dem Kanzler sowie einer Erweiterten Hochschulleitung, der neben dem Leitungsgremium die 10 Dekane sowie der Sprecher des Rates der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Vorsitzende des Studentischen Konvents angehören. Neu eingeführt wird der Hochschulrat, bestehend aus zwei Vertretern aus der Wirtschaft und der beruflichen Praxis, zwei externen Wissenschaftlern oder Künstlern und einem Absolventen der Universität der Bundeswehr München. Der Akademische Senat wird von 19 auf 9 Mitglieder verkleinert, davon fünf Professoren. Senat und Hochschulrat bilden gemeinsam den Verwaltungsrat.
Die Fakultäten und Fachbereiche werden wie bisher vom Dekan geleitet, dem für Lehrangelegenheiten ein Studiendekan zur Seite steht.
Diese Reform führt zu einer flexibleren und effizienteren Reaktion auf Veränderungen innerhalb der nationalen und internationalen Hochschullandschaft und zu einer Verbesserung des Zusammenwirkens mit Wirtschaft und Gesellschaft.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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