Der Freistaat Thüringen verselbstständigt seine Hochschulmedizin am einzigen Standort in Jena als rechtsfähige Teilkörperschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Begrüßenswert ist, dass das Land einen Entwurf dafür vorgelegt hat, wie einem Universitätsklinikum auch im öffentlich-rechtlichen Rahmen große Freiräume eingeräumt werden können. Damit wird eine Alternative aufgezeigt und ein Wettbewerb der verschiedenen Modelle eröffnet. "Begrüßenswert bei diesem Integrationsmodell sind auch die schlanken Entscheidungsstrukturen auf operativer Ebene mit einem handlungsfähigen Klinikumsvorstand", so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider.
Im Rahmen des Integrationsmodells soll ein dreiköpfiger Vorstand (Ärztlicher Direktor, Kaufmännischer Direktor und Dekan als Wissenschaftlicher Vorstand), der weit reichende Entscheidungsbefugnisse erhält, das Universitätsklinikum Jena leiten. Weitere Organe des Universitätsklinikums sind der Verwaltungsrat, in dem auch das Land vertreten ist, als Aufsichtsorgan, und der Fachbereichsrat, der in Angelegenheiten von Forschung und Lehre entscheidet.
Für erforderlich hält der Wissenschaftsrat jedoch, dass die strategische Ausrichtung, soweit wesentliche Angelegenheiten von Forschung und Lehre betroffen sind, einvernehmlich von Fachbereichsrat und Klinikumsvorstand entschieden wird. "Nur auf dieser Basis", so Strohschneider, "ist es akzeptabel, dass der Klinikumsvorstand wichtige Entscheidungen lediglich im Benehmen mit dem Fachbereichsrat trifft."
Hinweis: Die "Stellungnahme zur rechtlichen Neustrukturierung der Universitätsmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena" (Drs. 7576-06) wird im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
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