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01.03.2000 12:21

Kirchliches Arbeitsrecht: Mitarbeiter wirtschaftlich beteiligen

Daniela Pickl Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

    Die Beteiligung von Mitarbeitern hat sich in modernen Wirtschaftsunternehmen bereits seit längerem etabliert - für sozial-karitative Einrichtungen hingegen ist dieses Thema bis dato vielerorts immer noch Neuland. Um dem zu begegnen, sind am 28. und 29. Februar 2000 an der Katholischen Universität Eichstätt (KUE) rund 220 Vertreter solcher gemeinnütziger Organisationen aus ganz Deutschland zusammengekommen, um im Rahmen der Fachtagung "Beteiligung und Mitverantwortung in wirtschaftlichen Angelegenheiten" über die Möglichkeiten des kirchlichen Arbeitsrechts in diesem Bereich zu diskutieren.

    Hintergrund für diese aufkommende Debatte ist die zunehmende Tendenz, dass sich die ursprünglich rein mildtätige Einrichtungen von Caritas und Diakonie zu marktwirtschaftlich orientierten sozialen Dienstleistungsbetrieben entwickeln. Der Ruf nach zeitgerechter Mitarbeiterbeteiligung wird in diesen Unternehmen immer lauter. Auch wenn die Kirchen aufgrund der bestehenden Rechtslage bislang praktisch keine Mitverantwortung in wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen, müsste es in Zukunft - so das Fazit der Tagung - eine solche Mitbestimmung auch in sozial-karitativen und diakonischen Einrichtungen geben.

    Nach Ansicht der Organisatorin dieser Tagung, Prof. Dr. Renate Oxenknecht von der Fakultät für Sozialwesen an der KUE, hat das Thema "Mitarbeiterbeteiligung" dabei grundsätzlich zwei Facetten: Zum einen die rein finanzielle Vermögensbeteiligung der Mitarbeiter an ihrem Betrieb, zum anderen aber auch die konkrete Mitwirkung der Mitarbeiter in wirtschaftlichen Angelegenheiten ihrer Einrichtung. Der zweite Schritt komme in diesem Fall jedoch vor dem ersten: Erst wenn die Finanzen einer Organisation offengelegt würden, könne man über konkrete Vermögensbeteiligungen reden. Kam es bislang zu finanziellen Beteiligungen von Mitarbeitern an ihrem Unternehmen, dann zumeist aus einer "Notsituation" heraus - "Beteiligungsmodelle taugen aber nicht dazu, marode Einrichtungen zu sanieren", so Oxenknecht. Vielmehr seien solche Modelle auf die Zukunftsfähigkeit einer Organisation hin auszurichten.

    Ähnlich argumentierte auch Günter Däggelmann, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz: Er betonte, dass man zunächst Vertrauen schaffen müsse, damit sich die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen später überhaupt erst finanziell an ihrem Unternehmen beteiligen wollen. Dazu müssten freilich auch "die Bücher" für die Mitarbeiter offen gelegt werden. Ist erst einmal eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Unternehmenskultur vorhanden, könne über den Weg der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung auch das übergeordnete Ziel solcher Beteiligungsmodelle, nämlich die verstärkte Identifizierung der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen und in der Folge auch ein höheres Engagement erreicht werden.

    Dass solche Denkansätze mittlerweile auch in den konkreten Arbeitsalltag Eingang finden, verdeutlichte Schwester Basina Kloos, Aufsichtsratsvorsitzende des mit rund 14.000 Beschäftigten größten Sozialkonzerns im Bereich der katholischen Kirche. Sie plädierte für eine Verbindung von christlicher Ethik und wirtschaftlichem Denken als einer besonderen Eigenart kirchlichen Handelns am Markt. Ein wesentlicher Bestandteil solcher Handlungsmaximen sei zum Beispiel der bewusste Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Philosophie / Ethik, Religion, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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