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21.11.2006 09:12

Klinikdirektor Körholz: Behandlung krebskranker Kinder gefährdet

Dipl.-Journ. Carsten Heckmann Stabsstelle Zentrale Kommunikation
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Professor Dr. Dieter Körholz, Direktor der Universitätsklinik und
    Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Martin-Luther-Universität
    Halle-Wittenberg, sieht die Behandlung krebskranker Kinder in Deutschland
    gefährdet. In einem Offenen Brief an den Präsidenten der
    Bundesärztekammer, Professor Jörg-Friedrich Hoppe, beklagt er die hohen
    Kosten für die rechtliche Absicherung klinischer Kosten. Mehr als drei
    Millionen Euro an Spendemitteln müssten gesammelt werden, um verschiedene
    Gebühren etwa an Ethikkommissionen und Regierungspräsidien zu zahlen.
    Krebskranke Kinder werden in Deutschland nahezu ausschließlich im Rahmen
    von Studien versorgt.

    Der offene Brief von Prof. Dr. Dieter Körholz an den Präsidenten der Bundesärztekammer im Wortlaut:

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hoppe,

    ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein, da ich die qualitätsgesicherte und wohnortnahe medizinische Betreuung krebskranker Kinder in Deutschland akut gefährdet sehe.

    Krebskranke Kinder werden deutschlandweit in über 50 spezialisierten Kinderkliniken behandelt, wodurch eine wohnortnahe, qualitätsgesicherte Versorgungsstruktur sichergestellt wird. In den letzten 25 Jahren erfolgte die medizinische Regelversorgung krebskranker Kinder an diesen Kliniken fast ausschließlich im Rahmen klinischer Studien. Hierdurch wird der ständige medizinische Fortschritt gewährleistet. Dieses hat zu international hervorragenden Ergebnissen in der Behandlung krebskranker Kinder geführt. Bei vielen Krebsarten können heute Heilungsraten von über 75% erreicht werden.

    Die Änderung des europäischen und deutschen Arzneimittelrechts stellt die klinischen Studien, die die wohnortnahe, qualitätsgesicherte Regelversorgung krebskranker Kinder sicherstellen, mit den Studien der Pharmaindustrie formal gleich - obwohl die Finanzierungsgrundlage eine ganz andere ist. So wird die Organisation dieser klinischen Studien in der pädiatrischen Onkologie praktisch ausschließlich durch gemeinnützige Spenden an Elternvereine und Stiftungen wie zum Beispiel die Deutsche Krebshilfe finanziert. Die finanziellen Belastungen für die rechtliche Absicherung dieser Studien hat allerdings ein Ausmaß erreicht, dass nicht mehr tragbar ist. Hierdurch droht eine akute Gefährdung der heute noch exzellenten Behandlungssituation krebskranker Kinder in Deutschland.

    Ich möchte Ihnen diese Gefahr am Beispiel der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einem Hodgkin Lymphom (Lymphdrüsenkrebs) verdeutlichen. Entsprechend den gesetzlichen Auflagen wurde für die neue europäische Studie - EuroNet-PHL-C1 - mit der die Behandlung für Kinder mit einem Hodgkin Lymphom in mehr als 15 europäischen Ländern geregelt wird, die Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein um die Prüfung von vier Kinderkliniken im Kammerbezirk Nordrhein gebeten. Diese Kliniken betreuen krebskranke Kinder seit mehr als 20 Jahren im Rahmen klinischer Studien. Für die formale Prüfung der von den Kliniken eingereichten Unterlagen (zur Dokumentation der an die Durchführung klinischer Studien gestellten gesetzlichen Anforderungen in diesen Kliniken) erließ die Ärztekammer Nordrhein einen Gebührenbescheid in Höhe von 1300 €. Ein Antrag auf Gebührenerlass seitens der Hodgkin Lymphom-Studienzentrale fand zunächst keine Beachtung. Im Gegenteil: es wurden der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg seitens der Ärztekammer Nordrhein Verwaltungszwangsmaßnahmen angedroht. Daraufhin wurde ich als Studienleiter vom Rektor der Universität angewiesen, der Zahlungsaufforderung nachzukommen. Nach erfolgter Bezahlung erhielt ich von der ÄK Nordrhein die Nachricht, dass die Gebühren auf 600 € reduziert werden.

    Wenn dieses Verwaltungsverfahren oder dieses Gebührenbeispiel deutschlandweite Realität wird, so hat es gravierende Konsequenzen:

    · Für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe Behandlung krebskranker Kinder müssen dann bei 43 beteiligten Ethikkommissionen und ca. 25 klinischen Therapieoptimierungsstudien (jeweils eine für die Behandlung einer speziellen Krebsart) in der Pädiatrischen Onkologie 1.400.000 € an Spendengeldern gesammelt werden, bevor ein neues Therapiekonzept eingeführt werden kann. Mit diesem Geld werden nur die notwendigen Gebühren für Ethikkommissionen bezahlt. Diese Summe muss vorab in vollem Umfang auch aufgebracht, wenn wie im Fall der ÄK Nordrhein im Nachhinein doch ein gewisse Kostenreduktion vorgenommen wird.
    · Auch wenn der künftige Preis sich nur an den Kosten nach Gebührenreduktion durch die ÄK Nordrhein orientieren würde, müssten immerhin noch 650.000 € Spendengelder gesammelt werden.

    Eine weitere Kostenexplosion droht im Bereich der Regierungspräsidien. So werden die an den klinischen Studien teilnehmenden Kliniken immer öfter durch die Aufsichtsbehörden geprüft. Der Preis für eine solche Prüfung beträgt derzeit bis zu 1500 € und er wird den Studienleitungen in Rechnung gestellt. Bei mehr als 50 Kliniken, die deutschlandweit an den Therapieoptimierungsstudien der pädiatrischen Onkologie teilnehmen, und 25 Therapiestudien (zur Behandlung der verschiedenen Krebsarten bei Kindern) würde dieses bei der Annahme jährlicher Prüfungen weitere Kosten in Höhe von bis zu 2.000.000 € pro Jahr bedeuten. Auch diese Kosten wären dann aus Spendenmitteln zu decken.

    Eine derartige Kostenentwicklung würde zu einer existenziellen Bedrohung der qualitätsgesicherten, wohnortnahen Behandlung krebskranker Kinder führen.

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. med. Hoppe, ich möchte Sie daher ganz herzlich bitten, in Ihrer Funktion als Präsident der Bundesärztekammer mitzuhelfen, dass der Bandlungsstandort Deutschland für krebskranke Kinder auf dem heute erreichten international führenden Niveau wenigstens erhalten wird. Es muss doch möglich sein, in die Gebührenordnungen der Ärztekammern und der Regierungspräsidien einen Gebührenerlasses für solche klinische Studien zu implementieren, die nur aus Spendengeldern an gemeinnützige Organisationen finanziert werden.

    Als Arzt und Vater von zwei Kindern möchte ich Sie daher bitten, in Ihren Gremien zeitnah für die Umsetzung dieses Vorschlages einzutreten. Bitte helfen auch Sie mit, dass künftig krebskranke Kinder in Deutschland eine gute Behandlung erhalten können.

    Mit freundlichem Gruß

    Prof. Dr. D. Körholz
    Direktor der Klinik
    Studienleiter der EuroNet-PHL-C1 Studie

    Kontakt:
    Jens Müller
    Pressesprecher
    Universitätsklinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
    Tel.: 0345-557 1032
    E-Mail: jens.mueller@medizin.uni-halle.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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