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24.11.2006 12:30

Zahnmedizin bietet für viele Diagnosen breites Therapiespektrum

Markus Brakel Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V.

    DGZMK-Präsident Prof. Georg Meyer: Anders als in der Medizin läßt sich verbindliches Vorgehen oft nicht festschreiben

    24. November 2006 - Erfurt. Auf die im Vergleich zur Medizin häufig wesentlich vielfältigeren Therapiemöglichkeiten in der Zahnmedizin weist der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer (Uni Greifswald), anläßlich des Deutschen Zahnärztetages 2006 in Erfurt hin. Während bei der medizinischen Diagnose "Blinddarmentzündung" nur ein oder zwei wissenschaftlich begründete Therapieverfahren als sinnvoll gelten, ist die Auswahl etwa bei einem tief zerstörten Zahn wesentlich größer. Hier reicht das wissenschaftlich abgesicherte Spektrum der Therapie von endodontischer Behandlung mit Stiftaufbauten über Extraktion und Implantat oder Brückenversorgung bis hin zur Erweiterung eines eventuell vorhandenen herausnehmbaren Zahnersatzes, sogar ein kieferorthopädischer Lückenschluss wäre denkbar. Aus diesen Gründen ist in der Zahnmedizin - im Gegensatz zur Medizin - in vielen Fällen ein verbindliches Vorgehen nur schwer festzuschreiben.

    Dieser Problematik widmet sich unter dem Motto "Entscheidungsfindung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" auch der wissenschaftliche Kongress in Erfurt. Dabei werden die vielschichtigen Ausgangspositionen des Faches Zahnmedizin dargestellt und gewichtet, um dem einzelnen Zahnarzt eine individuell vertretbare therapeutische Entscheidung in der täglichen Praxis zu erleichtern. Basis dabei ist eine ausführliche Diagnostik, die auch eine medizinische Risikoerkennung enthalten muss. Die Wechselwirkungen von Erkrankungen des Mundraums mit denen des Gesamtorganismus sind wissenschaftlich längst erwiesen und werden ebenfalls auf dem Kongress behandelt. Auch aktuelle Forschungsergebnisse belegen solche Korrelationen, es tauchen immer mehr Schnittstellen zu anderen allgemeinen Krankheitsbildern auf.

    Schon deshalb wäre eine Ausgliederung der gesamten Zahnmedizin aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fatal. Es muss vielmehr berücksichtigt werden, dass genetische, soziale, umweltbedingte oder durch andere Krankheiten verursachte Risikofaktoren zu Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten führen können. Die müssen weiterhin ebenso von einem allgemeinen Versicherungssystem abgedeckt sein, wie es für andere medizinische Bereiche gilt. Dabei muss allerdings scharf unterschieden werden, welche therapeutischen Leistungen von einem allgemeinen Versicherungssystem abgedeckt werden können und welche nicht. Bereiche wie reine Ästhetik oder Kosmetik dürfen nicht das von der Allgemeinheit getragene Gesundheitssystem belasten. Sinnvoll wäre dagegen ein Versicherungssystem, das präventionsorientierte Aspekte berücksichtigt, speziell bei Kindern und Jugendlichen.

    Darüber hinaus bleibt zu wünschen, dass auch die Medizin sich wieder stärker für die Zahnmedizin interessiert. Denn in der aktuellen Approbationsordnung für Ärzte finden die früher üblichen Vorlesungen zur Zahnmedizin nicht mehr statt. Hier klafft vor dem Hintergrund der aktuellen Forschungsergebnisse eine große Lücke, die schnell geschlossen werden sollte.

    Pressekontakt:
    Markus Brakel, Tel. 0211-7183-601, Mobil 0172-8860604, markus.brakel@dgzmk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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