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30.11.2006 11:23

Der nächste Präsident oder die Präsidentin soll bald gewählt werden - TU Darmstadt stellt Vorgehensweise vor, um die Nachfolge von Jan Wörner zu regeln

Jörg Feuck Science Communication Centre - Abteilung Kommunikation
Technische Universität Darmstadt

    Die Universitätsversammlung der TU Darmstadt will am 14. Februar 2007 einen neuen Universitäts-Präsidenten wählen. Der jetzige Präsident, Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner, wechselt zum 1. März 2007 zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), um dort das Amt des Vorstandsvorsitzenden anzutreten.
    Die Universitätsversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung einen Zeitplan und folgende Vorgehensweise gebilligt: Demnach schreibt das Präsidium in der nächsten Woche die Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin öffentlich aus. Die Bewerbungsfrist beträgt einen Monat. Vize-Präsident Professor Johannes Buchmann stimmt sich in seiner Funktion als dienstältester Vizepräsident mit dem Hochschulrat der TU Darmstadt ab, um eine Findungskommission zu etablieren. Der Hochschulrat trifft sich in der nächsten Woche zu einer turnusgemäßen Sitzung. Der TU-Senat soll nach dem Willen der Universitätsversammlung eine Gruppe von Mitgliedern der Universität (Professoren, Vertreter des wissenschaftlichen und administrativ-technischen Personals und Studierende) für die Findungskommission benennen. Die Findungskommission wird die eingegangenen Bewerbungen sichten und eine Liste mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erstellen. Diese Liste wird der Hochschulrat mit dem Senat beraten. Der Hochschulrat unterbreitet anschließend seinen Wahlvorschlag, der mehrere Namen umfassen soll. Die Universitätsversammlung lädt die Ausgewählten zu einer Anhörung am 7. Februar 2007 und tritt eine Woche später zur Präsidentenwahl zusammen.

    Das Einmaleins der Gremien der TU Darmstadt:

    Universitätsversammlung: Das "Parlament" der TU Darmstadt mit 61 Mitgliedern (31 aus der Professorenschaft, 15 Studierende, zehn wissenschaftliche Beschäftigte und fünf administrativ-technisch Beschäftigte) wählt den Uni-Präsidenten.
    Senat: Der Senat der Universität berät das Präsidium in Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium und überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Er wirkt mit beim Vorschlag zur Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin. Dem Senat gehören neben dem Präsidium zehn Professorinnen und Professoren, vier Studierende und je drei Vertreter von Wissenschaft und Verwaltung an.
    Hochschulrat: Er hat ein Initiativrecht in Fragen der grundsätzlichen Universitätsentwicklung und übt Kontrollfunktionen aus. Er setzt sich aus zehn externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammen und erstellt vor der Wahl eines neuen Präsidenten nach Beratung mit anderen TU-Gremien einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten.

    feu 30.11.2006


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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