Sperrfrist: Mittwoch, 6. Dezember, 13.30 Uhr:
Die krebserzeugenden, erbgutverändernden und die Nachkommen schädigenden Substanzen des Tabakrauches sind unvereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz des geborenen und ungeborenen Lebens, erklärt das Deutsche Krebsforschungszentrum als Veranstalter der vierten Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, die am 6. und 7. Dezember in Heidelberg stattfindet.
"Der Gesetzgeber muss handeln und einen umfassenden Schutz unserer Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten", betont Tagungspräsidentin Dr. Martina Pötschke-Langer, "Nur ein umfassendes Bundesgesetz ist eine unmittelbar wirksame Maßnahme zur Prävention von Krebs, Herz-Kreislauf- und Lungenerkrankungen aufgrund von Passivrauchen".
Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert die Politik zum Handeln auf und verweist auch auf die Einhaltung des von Deutschland unterschriebenen und ratifizierten Rahmenabkommens mit der Weltgesundheitsorganisation zur Tabakkontrolle, das den Schutz vor Passivrauchen verbindlich festgeschrieben hat.
Der deutsche Text des Rahmenabkommens zur Tabakkontrolle, Artikel 8 zum Passivrauchen, ist abrufbar unter www.tabakkontrolle.de (Suchwort: FCTC)
Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat die Aufgabe, die Mechanismen der Krebsentstehung systematisch zu untersuchen und Krebsrisikofaktoren zu erfassen. Die Ergebnisse dieser Grundlagenforschung sollen zu neuen Ansätzen in Vorbeugung, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen führen. Das Zentrum wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.
http://www.tabakkontrolle.de
http://www.dkfz.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Informationstechnik, Medizin, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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