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11.12.2006 11:21

Lehre, Forschung und Wissenstransfer: Hochschulen und Land schließen Ziel- und Leistungsvereinbarungen

André Zimmermann Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Unterzeichnungen mit Universitäten und Fachhochschulen beginnen in dieser Woche

    Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart und Staatssekretär Dr. Michael Stückradt unterzeichnen in den kommenden Wochen die neue Generation der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und Fachhochschulen des Landes. "Mit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes im Januar kommt den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zentrale Bedeutung zu: Hier vereinbaren wir mit den Hochschulen die wesentlichen Ziele in Lehre, Forschung und Wissenstransfer", sagte Pinkwart. Den Auftakt machen am Mittwoch, dem 13. Dezember 2006, die RWTH Aachen, die Universität Bielefeld und die Fachhochschulen Niederrhein und Bielefeld.

    Mit jeder Universität und Fachhochschule trifft das Ministerium eine Verabredung über die Forschungsschwerpunkte, die Zahl der Studienanfängerplätze in den jeweiligen Studienbereichen, die Förderung von Frauen in der Wissenschaft und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Professionalisierung des Wissenstransfers. Die Hochschulen verpflichten sich außerdem, den Erfolg ihrer Absolventinnen und Absolventen beim Berufseinstieg auszuwerten, um Rückschlüsse auf die Qualität des Studienangebots zu ermöglichen.

    "Die Vereinbarungen verbinden die Perspektiven der einzelnen Hochschule mit dem wissenschafts- und forschungspolitischen Gesamtinteresse des Landes", sagte Pinkwart. "Das Hochschulfreiheitsgesetz stellt die Leitplanken auf, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen markieren Etappenziele. Den schnellsten Weg dorthin findet jede Hochschule selbst am besten - und zwar ohne Detailvorgaben des Landes." Die Hochschulen berichten regelmäßig zur Zielerreichung, über deren Stand auch der Landtag unterrichtet wird.

    Das Land sichert den Hochschulen im Gegenzug finanzielle Planungssicherheit zu. Insgesamt erhalten die Hochschulen und die medizinischen Fakultäten - bis 2010 abgesichert durch den Zukunftspakt - 3,7 Milliarden Euro pro Jahr. 425 Millionen Euro davon werden im Rahmen der leistungsorientierten Mittelverteilung nach den Kriterien Drittmitteleinwerbung und Absolventen vergeben, wobei die Zahl der Absolventen in der Regelstudienzeit besonders belohnt wird. Darüber hinaus werden 75 Prozent der Mittel aus dem "Fonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur" als Forschungsprämie vergeben. Hier stehen in den kommenden vier Jahren 120 Millionen Euro für diejenigen Universitäten zur Verfügung, die beim Einwerben der Spitzenforschungsförderung der DFG erfolgreich sind.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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