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12.12.2006 17:17

Gesundheitsforschungsrat fordert Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen Ärzten in der Forschung und Ärzten in der Krankenversorgung

Dipl.-Met. Birgit Bott Unternehmenskommunikation
Projektträger im DLR

    Wechsel zwischen Tätigkeit in der Krankenversorgung und Tätigkeit in der
    Forschung wird mit massiver Gehaltseinbuße bestraft

    Die in diesem Jahr neu abgeschlossenen Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika haben zu einer deutlichen Anhebung der Arztgehälter geführt. Die neuen Vergütungsregelungen bringen Ungleichgewichte in die Universitätsmedizin, die nicht im Sinne von Forschung und Lehre sind. Ärzte und Ärztinnen, die an einer Universitätsklinik überwiegend in der Forschung tätig sind, können zumeist nicht nach dem Arzttarifvertrag bezahlt werden und verdienen somit deutlich weniger als ihre in der Krankenversorgung tätigen Kollegen.

    Der Vorsitzende des Gesundheitsforschungsrats, Herr Prof. Dr. Adler, bewertet dies nach der Beratung im Gesundheitsforschungsrat am 11.12.2006 wie folgt: "Aus diesem Ungleichgewicht ergibt sich ein gravierender negativer Steuerungseffekt für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der klinischen Forschung. Junge, wissenschaftlich begabte Ärztinnen und Ärzte werden durch Verdienstnachteile von einer Forschungskarriere abgeschreckt, der für eine gute klinische Forschung notwendige Wechsel zwischen einer Tätigkeit in der Krankenversorgung und einer Tätigkeit in der Forschung wird mit einer massiven Gehaltseinbuße bestraft. Die in Deutschland dringend zu stärkende patientenorientierte klinischen Forschung wird hierdurch massiv behindert".

    Der Gesundheitsforschungsrat fordert daher einerseits die Tarifvertragsparteien, und hier insbesondere die für die Universitätsmedizin zuständigen Länder, andererseits die Drittmittelförderer dringend dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Einkommensungleichgewichte zum Nachteil von Forschung und Lehre in der klinischen Forschung möglichst rasch wieder behoben werden.

    In den Gesundheitsforschungsrat werden von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, Vertreter der Forschungs- und Forschungsförderorganisationen in der Gesundheitsforschung berufen. Das Gremium analysiert die Gesundheitsforschung kontinuierlich unter forschungs- und förderpolitischer Perspektive und gibt Empfehlungen zu übergreifenden Themen der Gesundheitsforschung und zum Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung ab. Die Empfehlungen und Publikationen des Gesundheitsforschungsrats sowie weitere Informationen zu diesem Gremium finden sich unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1160.php.

    Kontakt:
    Geschäftsstelle des Gesundheitsforschungsrats
    Frau PD Dr. med. Anne Lücke
    Tel: 0049-228-3821-198
    Fax: 0049-228-3821-257
    e-Mail: anne.luecke@dlr.de


    Weitere Informationen:

    http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1160.php


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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