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11.01.2007 09:25

Schutz vor Passivrauchen: Auf welcher Seite steht die Bundesregierung?

Pierre König Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung

    Deutsche Herzstiftung und Deutsche Gesellschaft für Kardiologie fordern Arbeitsschutz

    (Frankfurt am Main/Düsseldorf, 11. Januar 2007) Mit Empörung und Unverständnis haben die Deutsche Herzstiftung e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung zum Rauchen zur Kenntnis genommen. "Wie viele Menschen müssen sterben, bis die Bundesregierung es für notwendig hält, ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher zu erlassen?", fragen beide Organisationen. "Sind dreitausend Tote im Jahr durch Passivrauchen nicht genug?"

    Dass der Bund für dieses Problem nicht zuständig sei, ist eine Ausrede, die niemand überzeugt. Denn die Arbeitsschutzgesetzgebung fällt in die Kompetenz des Bundes. §1 des Arbeitsschutzgesetzes lautet: "Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen."

    Es ist heute wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Gesundheit durch Passivrauchen schwer gefährdet ist. Daher fordern Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie eine Novellierung der Arbeitsschutzgesetzgebung, nämlich ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz, das selbstverständlich auch für Restaurants, Bars und Discos gilt. "Dadurch lässt sich unter anderem eine deutliche Verminderung der Herzinfarktrate erreichen - das haben Erfahrungen im europäischen und außereuropäischen Ausland gezeigt", sagt Prof. Dr. Helmut Gohlke, Leiter der Projektgruppe Prävention in der DGK und Vorstandsmitglied der Herzstiftung. "Dies wird zu massiven Einsparungen im Gesundheitssystem führen. Ist die Bundesregierung daran nicht interessiert? Ist die Regierung so stark von der Tabakindustrie beeinflusst, dass eine gesundheitsgerechte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Entscheidung nicht mehr möglich ist?" Wenn vorwiegend Lobby-Interessen die politischen Entscheidungen bestimmten, befürchten die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie einen weiteren Vertrauensverlust der Bürger in die politischen Instanzen.

    1/2007

    Informationen:
    Deutsche Herzstiftung e.V.
    Pressestelle
    Pierre König
    Tel. 069/95 51 28-140
    Fax: 069/95 51 28-313
    E-Mail: koenig@herzstiftung.de

    Deutsche Gesellschaft für Kardiologie -
    Herz- und Kreislaufforschung e.V.
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Prof. Dr. Eckart Fleck/Christiane Limberg
    Tel. 0211/600 692-61
    Fax: 0211/600 692-71
    E-Mail: limberg@dgk.org


    Weitere Informationen:

    http://www.herzstiftung.de
    http://www.dgk.org


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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