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23.03.2000 20:36

Einstweilige Anordnung gegen Ausschreibungsbehinderung?

Dr. Edmund von Pechmann Hochschulkommunikation
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Konsequent klagt Uni Greifswald gegen hinderliche Ausschreibung durch das Bildungsministerium. Jetzt hat sie beim Verwaltungsgericht Greifswald eine einstweilige Anordnung beantragt - pikanterweise wegen einer Stiftungsprofessur.

    Vor zwei Wochen hat die Universität Greifswald am Verwaltungsgericht Schwerin gegen die Anweisung des Bildungsministeriums geklagt, alle Ausschreibungen mit dem Vermerk unbestimmter Berufungsaussichten (Dauer- oder Zeitstelle?) zu versehen. Die nächste Ausschreibung genehmigte daraufhin der Bildungsminister wieder nur mit dem genannten Vermerk. Dagegen hat die Uni Greifswald am 22. März 2000 beim Verwaltungsgericht Greifswald eine einstweilige Anordnung beantragt. Pikanterweise handelt es sich bei der umstrittenen Stelle um eine Stiftungsprofessur, und zwar für »Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten internationales Finanzmanagement und internationale Kapitalmärkte«, die der Giro- und Sparkassenverband, die Sparkasse Vorpommern und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gemeinsam und in sorgfältiger Absprache mit Universität und Land einrichten wollen.

    Diese Professur wird von den Stiftern fünf Jahre lang getragen, bevor sie absprachegemäß aus dem Stellenplan der Universität bewirtschaftet wird. Eine erste Bewerberrunde ist trotz der ansehnlichen Ausstattung des Lehrstuhls ohne Erfolg gewesen. Das zeigt exemplarisch für eine neue Ausschreibung: der Markt für berufungsfähige BWL-Professoren ist so gut wie leergefegt; wer sollte sich dann nach Nordostdeutschland bewerben, wenn er nicht einmal weiß, ob ihm das Ministerium nur eine Zeitstelle anbietet?

    Erwartungsgemäß wird das o.g. Verfahren beim Verwaltungsgericht Schwerin nicht kurz dauern. Darum also jetzt dieser Schritt vor ein Greifswalder Gericht, der exemplarisch für viele ausstehende Lehrstühle in der Medizinischen, Philosophischen und Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät getan ist. Der Stillstand bei Nachbesetzungen ist auch den Studenten nicht zuzumuten.

    Das Schweriner Ministerium sieht das auch in seiner Presseerklärung vom 15. März anders. Dazu Rektor Prof. Dr. Jürgen Kohler: »Die Universität >suggeriert< nichts, sondern hat schriftlich, was das Bildungsministerium will. Es will aufgrund undifferenzierter Ausschreibungen erst nach einer Berufung je nach persönlichen Verhältnissen der Bewerber nach nicht transparenten Gesichtspunkten entscheiden. Das schreckt Bewerber ab und führt zu langwierigen Verhandlungen. Daß auf diese Weise auch Bewerber angesprochen werden, die sowieso an einer befristeten Wahrnehmung von Professorenaufgaben interessiert seien, wie das Ministerium meint, ist abwegig. Sie können nämlich ohnehin stets durch Kündigung aus einem Dauerverhältnis ausscheiden. Tatsächlich verkennt das Ministerium den Unterschied zwischen dem Abschreiben eines abstrakten Gesetzestextes und der Anwendung eines Gesetzes. Damit öffnet das Ministerium seinem Belieben Tür und Tor. Auch beachtet es weder die hochschulrechtlichen noch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grenzen der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Vor allem darauf stützt sich die Klage der Universität Greifswald. Sie formuliert damit die verbreitet ablehnende Meinung in den Hochschulen des Bundeslands.«


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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