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16.01.2007 14:35

Der Hochschulfreiheit Richtung gegeben

Detlef Bremkens Dez. 3 KIT Kommunikation, Innovation, Transfer
Fachhochschule Bochum

    Fachhochschule Bochum schreibt Ziele in Vereinbarungen
    mit NRW-Wissenschaftsministerium fest

    Das Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW ist mit dem Beginn des Jahres in Kraft getreten; die Fachhochschulen und Universitäten sollen ihre Zukunft unabhängiger als bisher von politischen Vorgaben selbst gestalten. Deshalb kommt den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die Staatssekretär Michael Stückradt für das Land und Rektor Martin Sternberg für die Fachhochschule Bochum am 16. Januar unterzeichnet haben, eine zentrale Bedeutung zu: Hier vereinbaren Ministerium und Hochschule die wesentlichen Entwicklungsziele für die nächsten vier Jahre. Die Vereinbarung verbindet die Perspektiven der einzelnen Hochschule mit dem wissenschafts- und forschungspolitischen Gesamtinteresse des Landes. Das Hochschulfreiheitsgesetz stelle die Leitplanken auf, gibt Wissenschafts-Staatssekretär Stückradt mit auf den Weg, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen markierten Etappenziele. Den schnellsten Weg dorthin finde jede Hochschule selbst am besten - und zwar ohne Detailvorgaben des Landes.
    Als Hochschule, die sich insbesondere dem Studienerfolg ihrer Studierenden verpflichtet sieht, wird die FH Bochum bis Ende 2007 die regelmäßige qualitative Bewertung auf alle ihre Lehrveranstaltungen eines Studienjahres ausweiten und darüber hinaus den Erfolg ihrer Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt regelmäßig durch Befragungen überprüfen. Dazu wird die Hochschule genaue Kriterien und Verfahren zur Messung des Studienerfolgs festlegen, die eine kontinuierliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten sicherstellen. Besonders ehrgeizig: die Fachhochschule möchte bis Ende 2008 jeweils mindestens 90 Prozent der betroffenen Studierenden und Ehemaligen erfassen und deren Angaben auswerten.
    Natürlich möchte die Fachhochschule auch aus ihren Fehlern lernen können: Um das Kernziel zu erreichen, den Studienerfolg so weit wie möglich zu erhöhen, hat sie sich vorgenommen, regelmäßig die Gründe für eventuelle Studienmisserfolge festzustellen. Außerdem will sie möglichst rechtzeitig Studierende mit Lerndefiziten und solche, die sich durch sehr gute Leistungen auszeichnen, besonders fördern.

    Auch für die Forschung hat sich die FH Bochum bis 2010 einiges vorgenommen und in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgeschrieben. Insbesondere hat sie neue "Leitlinien für Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule Bochum" beschlossen, die den Stellenwert dieser Hochschulaktivitäten deutlich vergrößern und mit dazu beitragen sollen, den Anteil von Drittmitteln aus der Wirtschaft wie auch aus öffentlichen Fördermitteln zu steigern. Teil dieses Konzeptes ist auch eine Patent- und Verwertungsstrategie, die sicherstellen soll, dass der Nutzen einzelner Forschungs- und Entwicklungsergebnisse ausgeschöpft werden kann.

    Keineswegs selbstverständlich im Vergleich zu anderen Hochschulen des Landes sind die Ziele, die sich die FH Bochum bei der Förderung und Gleichstellung von Frauen gesetzt hat: So möchte sie bis Ende 2009 mindestens zwei der 13 frei werdenden Professorenstellen mit Frauen besetzen. Außerdem wollen Hochschulleitung und Fachbereiche ihre Maßnahmen zur Unterstützung von Studentinnen ausbauen und zum Beispiel die Betreuung von Kindern verbessern.

    Das Land sichert der Hochschule im Gegenzug finanzielle Planungssi-cherheit zu. Insgesamt erhalten die Hochschulen und die medizinischen Fakultäten - bis 2010 abgesichert durch den Zukunftspakt - 3,7 Milliarden Euro pro Jahr. 425 Millionen Euro davon werden im Rahmen der leistungsorientierten Mittelverteilung (LOM) nach den Kriterien Drittmitteleinwerbung und Absolventen an die Hochschulen vergeben, wobei die Zahl der Absolventen in der Regelstudienzeit besonders belohnt wird. Der Erfolg bei der Einwerbung transferorientierter Drittmittel wird bei der Verteilung der Mittel aus dem "Fonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur", berücksichtigt. Hier stehen für die Fachhochschulen in den kommenden vier Jahren mehr als 18 Millionen Euro bereit.


    Bilder

    Als partnerschaftlichen Vertrag bezeichnete Staatssekretär Dr. Michael Stückradt (rechts) die Ziel- und Leistungsvereinbaren mit der Fachhochschule Bochum, die bis 2010 gültig sein sollen.Links: FH-Rektor  Dr. Martin Sternberg.
    Als partnerschaftlichen Vertrag bezeichnete Staatssekretär Dr. Michael Stückradt (rechts) die Ziel- ...
    Foto: ObjektivPress
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Als partnerschaftlichen Vertrag bezeichnete Staatssekretär Dr. Michael Stückradt (rechts) die Ziel- und Leistungsvereinbaren mit der Fachhochschule Bochum, die bis 2010 gültig sein sollen.Links: FH-Rektor Dr. Martin Sternberg.


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