Uni Greifswald lehnt Schweriner Entwurf zur Karlsburg-Kooperation mit der privaten Dr. Guth GmbH ab; das wäre faktisch die Schließung der Kardiologieklinik; unternehmerisches Risiko läge allein bei Land und Uni. Der Vertragsentwurf ist, gelinde gesagt, grob unausgewogen.
Der Schweriner Bildungsminister hat der Universität Greifswald das Ultimatum des 24.3.2000 gestellt, einen Vertrag zu unterschreiben, den er mit der Klinikgruppe Dr. Guth GmbH für die ihm anvertraute Universität aushandelte. Das allein schon überrascht. Die Universität Greifswald unterschreibt diesen Vertrag nicht, wie ihr Rektor, Prof. Dr. jur. Jürgen Kohler, dem Minister schrieb.
Wer den Vertragsentwurf aus Schwerin liest, erkennt auf den ersten Blick: der Vertrag ist grob unausgewogen. So soll die Guth-Gruppe ihre Kardiologie als Eigenbetrieb in der Universität führen, das unternehmerische Risiko liegt aber ganz überwiegend auf Seiten der Universität; diese muß das ärztliche Personal ohne gerechte Kostenerstattung vorhalten; Immobilienkosten tragen allein Land und Uni. Für die Auslastung des sogenannten Linksherzkathetermeßplatzes muß nach dem Vertragstext das Uni-Klinikum geradestehen, ohne selbst Patienten gewinnen zu dürfen. Der Guthgruppe werden jährlich 7000 kardiologische Interventionen zugesprochen, von denen die Universität bis zu 1500 Fälle abbekommt, gesteuert durch ein unklar und klinikumsuntauglich zusammengesetztes Gremium.
Das Meßgerät ist bisher von der Deutschen Forschungsgemeinschaft als HBFG-fähig, »hochschulbauförderungswürdig«, eingestuft; d.h. der Bund übernähme die Hälfte der Investition. Da die Guthgruppe aber nicht Forschung und Lehre betreibt, sondern unternehmerisch Kranke versorgt, ist die HBFG-Förderung ungesichert. Das Gerät müßte also im Ergebnis aus der Finanzkraft eines der Sozialtöpfe von Mecklenburg-Vorpommern allein bezahlt werden.
Eine Vertragsunterzeichnung bedeutet faktisch eine Schließung der Greifswalder Uni-Kardiologieklinik. Es ist ganz in's Belieben der Guthgruppe gestellt, wie sie mit ihren Krankenkassenpartnern für oder gegen ihre dann »Außenstelle« Greifswald verhandelt. Die Krankenkassen sind für die Kardiologie dann nämlich nicht mehr Verhandlungs- und Vertragspartner der Universität; dies dürfte beim Scheitern des Kooperationsvertrags nicht widerruflich sein.
Schließlich, aber sehr wichtig: der vom Bildungsminister zur Unterzeichnung angewiesene Vertrag bedeutet eine Entlassung von erheblichen Teilen des Personals aus dem Staatsdienst in die Hände eines privaten Trägers. Der Rektor: »Gegen eine völlig unkontrollierte Teilprivatisierung sind in Überstimmung mit allgemeiner Expertenmeinung in der Universität Greifswald alle - Rektor, Kanzler, Ärztlicher Direktor und Klinikumsvorstand, Dekan und Fakultät sind solidarisch mit den Klinikumsmitarbeitern und mit dem Personalrat.« Ergo: so unterschreibt die Universität den Vertrag nicht.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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