Akademischer Senat beschliesst Prinzipien fuer die Erprobung neuer Studiengaenge
Am 21. Maerz hat der Akademische Senat der Humboldt-Universitaet zu Berlin ohne Gegenstimmen Grundsaetze fuer die Einfuehrung von Bachelor- und Master-Studiengaengen beschlossen, an denen sich die Fakultaeten bei der Einfuehrung und Erprobung solcher neuer Studienabschluesse orientieren sollen.
Danach sollen Pruefungsleistungen studienbegleitend erbracht werden und die Zwischenpruefung wegfallen.
Der AS sieht Studienreform nicht auf die neuen Studienabschluesse begrenzt. So hat er in grosser Einmuetigkeit empfohlen, alle Studiengaenge zu modularisieren, d.h. sie in begrenzte, systematisch aufeinander abgestimmte sich gegenseitig ergaenzende Lerneinheiten zu gliedern. Die Kombination solcher Module bleibt den Studierenden ueberlassen.
Ein Kreditpunkte-System soll die wechselseitige Anerkennung von Studien- und Pruefungsleistungen erleichtern.
In Modellstudiengaengen soll erprobt werden, wie Wissen und Kompetenzen so vermittelt werden koennen, dass sie den Anspruechen eines universitaeren Studiums genuegen. Da bisher kaum Erfahrungen bestehen, wie sich z.B. der Bachelor als ein berufsqualifizierender Abschluss auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auswirken wird, sollen die Modellstudiengaenge gleichfalls aufzeigen, wie die Absolventen von der Praxis angenommen werden.
Der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs soll den Studierenden entweder die Moeglichkeit eroeffnen, frueher als bisher in Deutschland ueblich in den Arbeitsmarkt einzutreten oder die Chance geben, international gaengige Abschluesse zu erlangen. Das schliesst die Weiterfuehrung des Studiums bis zum Master-Abschluss ein.
Gleichzeitig haelt die Humboldt-Universitaet an der Fortfuehrung ihrer traditionellen akademischen Abschluesse (Diplom, Magister, Staatsexamen) fest.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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