In Sachen Zeitprofessuren verwirrt das Bildungsministerium (Pressemitteilung Nr. 58-2000 vom 31. 3. 2000) die interessierte Öffentlichkeit. Die Universität Greifswald stellt dazu fest:
1) Das hartnäckige Festhalten des Bildungsministeriums an der völlig undifferenzierten Ausschreibung von Professuren auf Dauer oder auf Zeit beruht nicht auf Liebe zu Bewerbern, um diesen ein Wahlrecht zu geben. Vielmehr verschafft das Bildungsministerium sich selbst die Befugnis, generell von Fall zu Fall u. a. nach persönlichen Gesichtspunkten der Bewerber so oder so zu entscheiden. Dies zeigt ein Schreiben des Bildungsministeriums an den Rektor der Universität Greifswald vom 16. 2. 2000. Und - was wichtiger ist - nur so versteht ein unbefangener Leser die Ausschreibung, nicht zuletzt weil anderes für den Leser sinnlos ist: wer wählt von sich aus eine Zeitstelle statt einer Dauerstelle, wenn er doch jederzeit selbst kündigen kann?
Das Bildungsministerium meint, wer Gesetzestexte abschreibt, kann nichts falsch machen. Diese Auffassung verkennt die Aufgabe der Verwaltung. Das Parlament macht Gesetze zur allgemeinen Regelung einer unbestimmten Vielzahl verschiedener Fälle. Die Verwaltung muß das Gesetz sachbezogen festlegen. Unterläßt die Verwaltung dies, spielt sie auf Kosten des Adressaten mit dem Unbestimmten, verwirrt durch Beliebigkeit und stiftet Verunsicherung. Das Resultat ist »Verwaltungsverdrossenheit«.
2) Die Universität Greifswald hat keine Freude am Streiten um des Streites willen. Ihr geht es um die sachlich richtige Lösung. Dabei stehen in Greifswald alle zusammen.
3) Vor dem Hintergrund der Presseerklärung des Ministeriums erkennt die Universität Greifswald allerdings Aussicht auf außergerichtliche Verständigung. Der Bildungsminister braucht nur textlich klarzustellen, daß das gesagt wird, was angeblich gemeint ist. Der Rektor der Universität Greifswald hat daher heute dem Bildungsminister mitgeteilt, die Klagen für erledigt erklären zu wollen, wenn das Bildungsministerium folgenden Ausschreibungstext akzeptiert: »... auf Lebenszeit oder auf Wunsch des Bewerbers/der Bewerberin auf Zeit ...«
4) Eine Klärung durch das Bildungsministerium sollte noch in dieser Woche möglich sein, wenn dies so gewollt ist. Dann ist dieser Streit beigelegt.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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