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07.02.2007 09:54

Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt: RUB-Studentin ausgezeichnet

Dr. Josef König Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum

    Die Fälle, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt und verletzt werden, erzeugen immer wieder öffentliches Entsetzen. Doch noch weit mehr Kinder werden indirekt Opfer: Als Zeugen der Gewaltakte zwischen den Eltern leiden sie mit, körperlich und seelisch. Mit diesem Problem befasste sich Lia Tabea Pasternack in ihrer Seminararbeit an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität. Ihr Fazit: Es bedarf einer intensiven Aufklärung über häusliche Gewalt und des Ausbaus des Beratungs- und Betreuungsangebots für Familien. "Mittelkürzungen und damit verbundene Schließungen von Einrichtungen im Bereich Familien- und Jugendhilfe sind kontraproduktiv." Für ihre Arbeit wurde sie mit einem der Preise an Studierende der Ruhr-Universität Bochum ausgezeichnet.

    Bochum, 07.02.2007
    Nr. 54

    Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt
    Aufklärung, Betreuung und Beratung ausbauen
    RUB-Studentin ausgezeichnet

    Die Fälle, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt und verletzt werden, erzeugen immer wieder öffentliches Entsetzen. Doch noch weit mehr Kinder werden indirekt Opfer: Als Zeugen der Gewaltakte zwischen den Eltern leiden sie mit, körperlich und seelisch. Mit diesem Problem befasste sich Lia Tabea Pasternack in ihrer Seminararbeit an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität. Ihr Fazit: Es bedarf einer intensiven Aufklärung über häusliche Gewalt und des Ausbaus des Beratungs- und Betreuungsangebots für Familien. "Mittelkürzungen und damit verbundene Schließungen von Einrichtungen im Bereich Familien- und Jugendhilfe sind kontraproduktiv." Für ihre Arbeit wurde sie mit einem der Preise an Studierende der Ruhr-Universität Bochum ausgezeichnet.

    Häusliche Gewalt: Weit verbreitet und unterschätzt

    Gewalt in der Familie wurde früher, soweit sie vom Vater als Familienoberhaupt ausging, als erlaubtes Mittel zur Aufrechterhaltung der innerfamiliären Ordnung angesehen und sowohl gesellschaftlich akzeptiert als auch juristisch legitimiert. Erst Anfang des 20. Jahrhunderts wurde in Deutschland das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau abgeschafft. Erledigt ist das Problem damit noch lange nicht: Allein in NRW wurden seit 2002 jährlich ca. 14.000 bis 16.000 Fälle von Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt registriert. Dunkelfelduntersuchungen ergaben, dass häusliche Gewalt zwar eine der am weitesten verbreitete und doch die am wenigsten kontrollierte und die am stärksten unterschätzte Form der Gewalt ist. Der Einfluss unterschwelliger Gewalt und nicht offensichtlicher, körperlicher und seelischer Misshandlungen auf Kinder dringt allerdings nur selten an das Licht der Öffentlichkeit.

    Vergewaltigung als erster Gewaltakt "gegen" ein Kind

    Partnerschaftsgewalt als Gewalt gegen Kinder kann in verschiedenen Formen auftreten. Die Zeugung des Kindes durch eine Vergewaltigung ist teilweise der erste Akt der Gewalt "gegen" ein Kind. Oftmals setzt sich die Gewalt "gegen" das Kind durch Misshandlungen der Mutter während der Schwangerschaft fort oder beginnt damit. Manchmal werden Kinder auch direkt in die Gewalthandlungen gegen die Mutter mit einbezogen und werden so zu "Mitgeschlagenen". "Man darf nicht vergessen, dass Kinder - auch wenn sie nicht direkt körperlich von den Misshandlungen betroffen sind - trotz allem in einer Atmosphäre der Gewalt und Demütigung aufwachsen", so Lia Pasternack. Durch das Erleben von Partnerschaftsgewalt ergibt sich für Kinder eine Vielzahl von Folgen, die jeweils von der Art der Gewalt und der eigenen Betroffenheit abhängen und viele verschiedene Entwicklungsstörungen verursachen können.

    Auswirkungen bis ins Erwachsenenleben

    Die Betroffenheit von Kindern unterscheidet sich aufgrund ihres Entwicklungsstands, ihrer besonderen Abhängigkeit, ihrer emotionalen Bindung und Verletzlichkeit und ihrer mangelnden Lebenserfahrung von der Betroffenheit Erwachsener. Die Bandbreite der möglichen Folgen reicht dabei von physischen Belastungen, z.B. durch Vernachlässigung oder Stresssymptome, zu psychischen Belastungen unterschiedlichster Art, etwa Verhaltensauffälligkeiten, Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung, die kognitive und die soziale Entwicklung betroffener Kinder. Diese Störungen können sich über die Kindheit hinaus auch massiv auf das Erwachsenenleben auswirken.

    Beratung und Betreuung ausbauen

    "Ziel sollte es sein, häusliche Gewalt möglichst langfristig und frühzeitig zu verhindern und es den Betroffenen zu ermöglichen, aus dem Gewaltkreislauf auszubrechen, zumal Gewalt in der Familie häufig in die nächste Generation hineingetragen wird", so Lia Pasternack. Es bedürfe intensiver Aufklärung und weitergehender Öffentlichkeitsarbeit, auch, um das Thema "häusliche Gewalt" wieder näher in den gesellschaftlichen Blickpunkt zu rücken. Gerade Mittelkürzungen und damit verbundene Schließungen von Einrichtungen im Bereich Familien- und Jugendhilfe seien nicht geeignet, um häuslicher Gewalt entgegenzutreten. "Vielmehr ist ein Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten für Eltern und Kinder dringend anzuraten, damit häusliche Gewalt wirksam verhindert werden kann."

    Weitere Informationen

    cand. iur. Lia Tabea Pasternack, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, E-Mail: lia.pasternack@jura.rub.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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