Zentrale Versorgungsbereiche: Begriffsbestimmung - Kriterien zur Abgrenzung - Anwendungsbeispiele
Mittwoch, 7. März 2007, ILS NRW Dortmund, Deutsche Straße
Mitte 2004 wurde mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) der bereits aus der Baunutzungsverordnung bekannte Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" in das Baugesetzbuch eingeführt.Seitdem sind mit diesem Begriff große Hoffnungen im Hinblick auf eine Fortentwicklung der räumlichen Steuerung des Einzelhandels verbunden.
So hat durch die gesetzlichen Neuerungen das gemeindenachbarliche Abstimmungsgebot eine wesentliche Ergänzung erfahren und die Möglichkeiten einer Gemeinde zur Abwehr zentrenschädigender Einzelhandelsvorhaben entscheident verbessert.
Die zu Beginn des Jahres 2007 in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches rückt den Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" erneut in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Schaffung und Sicherung dieser Bereiche wurden im Interesse einer Stärkung der Innenstädte und der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung durch ein planungsrechtliches Instrument erleichtert.
Auch bei den aktuellen Überlegungen zur Neugestaltung des landesplanerischen Steuerungsansatzes in NRW spielen zentrale Versorgungsbereiche eine wichtige Rolle. Somit ergibt sich eine große Chance für eine Verzahnung von örtlicher und überörtlicher Betrachtung bei der räumlichen Steuerung des Einzelhandels.
Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des Workshops ein fachlicher Ausrausch über die bisher gesammelten Erfahrungen im Umgang mit zentralen Versorgungsbereichen erfolgen.
http://www.ils-veranstaltungen.nrw.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Bauwesen / Architektur, Biologie, Gesellschaft, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
regional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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