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13.02.2007 10:52

Jura-Weiterbildung an der Universität Augsburg: Corporate Governance im Kapitalgesellschaftsrecht

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    Brisantes Seminar zu den zivilrechtlichen Folgen schlechter Unternehmensführung
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    Wenn Betriebsratsmitglieder aus dem Vermögen des VW Konzerns Sonderzahlungen in Millionenhöhe erhalten, die Staatsanwaltschaft bei Siemens wegen möglicher schwarzer Kassen ermittelt und bei Mannesmann Abfindungszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe gezahlt werden, dann stellt sich für die Öffentlichkeit zunächst nur die Frage der strafrechtlichen Konsequenzen. "Dem gegenüber werden wir in einem Seminar zur Corporate Governance im GmbH- und Aktienrecht, das wir am 28. Februar für Führungskräfte in Rechtsabteilungen, für Mitglieder der Geschäftsleitung sowie für Rechtsanwälte und Steuerberater anbieten, das Augenmerk auf die zivilrechtlichen Aspekte schlechten Unternehmensmanagements richten und nach den haftungsrechtlichen Folgen für Vorstände und Geschäftsführer fragen", so Dr. Matthias Kober, Programmleiter Jura im Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer der Universität Augsburg.

    Sicherheit für Anleger und Gesellschaft oder Quelle unternehmerischer Mutlosigkeit: die zwei Seiten strenger Haftung

    "Corporate Governance und Haftung sind für den Anleger und die Gesellschafter ein wesentliches Kriterium, um das mit einem Investment verbundene Risiko besser einschätzen zu können. Dem gegenüber steht die Sorge der Geschäftsführer, dass ihnen der drohende Regress den Mut zur Tat nimmt", erläutert der Augsburger Zivilrechtler Prof. Dr. Michael Kort, der mit einer Vielzahl von Fachbeiträgen den Mannesmann-Prozess wissenschaftlich beobachtet hat und im renommierten Großkommentar zum Aktiengesetz das Vorstandsrecht kommentiert.

    Die Haftung der Vorstände als Modell für die GmbH

    Zum Programm des Seminars sagt die seit vielen Jahren im Gesellschafts- und im Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Dorothee Hallerbach: "Wir nehmen das Vorstandsrecht zum Ausgangspunkt, denn dort zeigen sich die typischen Governance Probleme besonders deutlich. Anschließend übertragen wir die Lösung der Probleme - so wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorgibt - auf die Haftung von GmbH-Geschäftsführern".

    Absicherung durch eine D&O Versicherung?

    Directors and Officers Liability Insurances (D&O) schützen Organmitglieder vor der Inanspruchnahme wegen fahrlässig begangener Pflichtverletzungen und ermöglichen somit unternehmerische Entscheidungen, die zumeist risikobehaftet sind. "Trotzdem", gibt Kort zu bedenken, "ist der Abschluss des Versicherungsvertrags durch die Gesellschaft oder ein Vertrag ohne Selbstbehalt nicht immer zulässig. Denn wenn dafür Gesellschaftsvermögen verschwendet wird, dann wird das vom Bundesgerichtshof im 'Mannesmann-Urteil' ausdrücklich untersagt", so Kort. Zu diesen Fragen ist als Experte Jürgen Lugert eingeladen. Er ist Geschäftsführer der Lugert&Lugert Risk Management & Consulting GmbH & Co. KG und seit fast 30 Jahren im Bereich des Risk Managements und der diesbezüglichen Beratung von Unternehmen tätig.

    Der Wirtschaftsprüfer als dritte Säule der Corporate Governance

    In den Berichten über Unternehmenskrisen richtet sich der Blick nicht nur auf die Organe des Unternehmens, häufig stehen auch die Wirtschaftsprüfer in der Kritik. Zum Abschluss des Seminartages wird deshalb Prof. Dr. Otmar Thömmes zu der Frage referieren, welchen Beitrag ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Corporate Governance eines Unternehmens leisten kann. Zum Referenten meint Kort: "Als Geschäftsführer und Mitglied der Globalen Konzernführung der Deloitte & Touche GmbH ist Professor Thömmes die Idealbesetzung für diese Thematik."

    Das Seminar "Corporate Governance im Kapitalgesellschaftsrecht" findet am Mittwoch, dem 28. Februar 2007 von 9.00 bis 18.30 Uhr an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg (Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg) statt. Es richtet sich an Führungskräfte in Rechtsabteilungen, an Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Teilnahmegebühr beträgt 530 Euro, für Mitglieder der Alumni-Vereine der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg 450 Euro.
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    Weitere Informationen: http://www.zww.uni-augsburg.de/produktpalette/jura/seminare.html
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    Kontakt/Anmeldung:

    RA Dr. Matthias Kober
    Programmleitung Jura
    Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW)
    Universität Augsburg
    Universitätsstraße 16
    86159 Augsburg
    jura@zww.uni-augsburg.de
    Tel. ++49/821/598-4055
    Fax. ++49/821/598-14-4055


    Weitere Informationen:

    http://www.zww.uni-augsburg.de/produktpalette/jura/seminare.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     


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