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21.02.2007 16:36

Stratmann: "Hochschulen verwenden Studienbeiträge verantwortungsvoll und im Sinne der Studierenden"

Thomas Philipp Reiter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    Kapazitätsfrage im Gesetz geregelt

    HANNOVER. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann zeigt sich erstaunt über die Äußerungen der Grünen zum Thema Studienbeitragsgesetz. "Offensichtlich kennt die Opposition das Gesetz nicht oder legt es falsch aus", so Stratmann heute. Im Gegensatz zu den Behauptungen der Opposition sei sowohl die Verwendung der Studienbeiträge als auch die Kapazitätsregelung im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) eindeutig geregelt.

    "Die Einnahmen (aus Studienbeiträgen) hat die Hochschule einzusetzen, um insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern [?] (NHG, § 11, Absatz 1). Die Aufzählung im Gesetzestext ist gerade deshalb nicht abgeschlossen, um den Hochschulen die Möglichkeit zu bieten, die Studienbeiträge innerhalb des gesetzlichen Rahmens für ihren individuellen Bedarf und den größten möglichen Nutzen der Studierenden einzusetzen.
    Dies entspricht dem Anspruch der Niedersächsischen Landesregierung, den Hochschulen keine Detailregelungen vorzugeben, sondern ihnen ein hohes Maß an Autonomie zuzugestehen.

    Alle Maßnahmen, die die Studienbedingungen und die Qualität der Lehre verbessern, können die Hochschulen aus Studienbeiträgen finanzieren. Entgegen der Behauptung der Opposition setzen die Hochschulen die gesetzlichen Regelungen zu den Studienbeiträgen an den Hochschulen verantwortungsvoll um.

    Auch die Kapazitätsregelung ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz entgegen der Behauptung der Opposition eindeutig gesetzlich geregelt. (NHG, § 11, Absatz 1): "Sofern aus den Einnahmen zusätzliches Lehrpersonal finanziert wird, darf dieses nur zu solchen Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen [?]".

    "Für neue Professorenstellen, die die Kapazität erhöhen, dürfen die Studienbeiträge nicht ausgegeben werden", so Wissenschaftsminister Stratmann." Niedersachsen ist zudem das einzige Land, dass in einem Gutachten des Deutschen Stifterverbandes ausdrücklich für sein Studienbeitragsmodell gelobt wurde.

    Weitere Informationen zur Verwendung der Studienbeiträge an niedersächsischen Hochschulen sind dem Internetauftritt des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zu entnehmen:
    http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C33673200_L20.pdf


    Weitere Informationen:

    http://www.mwk.niedersachsen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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