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26.02.2007 13:07

FiBS-Kommentar: Auf dem Weg zur Zwei-Drittel-Gesellschaft - Kita-Finanzierung und Familiensplitting

Birgitt A. Cleuvers PR und Projektmanagement
Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS)

    Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Familien wird derzeit ausgebaut und teilweise neu geordnet. Beides ist lange überfällig. Die derzeitigen Stoßrichtungen in fast allen Parteien führen aber zu einer Umverteilung von unten nach oben und begünstigen die oberen zwei Drittel der Gesellschaft.

    "Elterngeld, qualitativer und quantitativer Ausbau des frühkindlichen Bereichs und Neuordnung des Familienleistungsausgleichs - alles richtige und wichtige Themen. Doch müssen die Folgen der aktuell diskutierten Vorschläge zumindest teilweise als unerwünschte Nebenwirkungen angesehen werden", meint der Direktor des FiBS, Dr. Dieter Dohmen, mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Kita-Finanzierung und Familienpolitik. Er hat schon vor einem Jahr die Effekte einer Kindergeldkürzung untersucht und warnt daher vor den möglichen Effekten des SPD-Konzepts und der Erweiterung des Ehegattensplittings auf ein Familiensplitting. Das Elterngeld verbessert die finanzielle Situation doppelt erwerbstätiger Eltern und ist ein notwendiger Schritt, um den Einkommensausfall während der Kindererziehung zumindest teilweise zu kompensieren. Während das Erziehungsgeld zwei Jahre gezahlt wurde, erhält man das Elterngeld nur zwölf bzw. vierzehn Monate. Wodurch viele Eltern weniger Geld über eine kürzere Laufzeit erhalten. Dies sind ausnahmslos Eltern mit geringen Einkünften, die meist auf dieses Geld angewiesen waren.

    Die Erwerbstätigkeit nach Ende des Elterngeldes steht aber auf wackligen Füßen, wenn es keine Krippenplätze gibt. In den alten Ländern gibt es viel zu wenige Kita-Plätze für diese Altersgruppe. Insofern ist die Forderung von Bundesfamilienministerin von der Leyen, ihre Zahl zu verdreifachen, mehr als richtig.

    Problematisch ist jedoch, dass der Bund dies nicht finanzieren darf, denn die Kommunen können es meist nicht. Der Vorschlag der SPD, auf die nächste Kindergelderhöhung zu verzichten und die fünf oder sieben Euro je Monat und Kind zur Finanzierung des Ausbaus zu nutzen, geht in die falsche Richtung. Während die oberen Einkommensschichten durch die notwendige Erhöhung des Kinderfreibeitrags, dessen Höhe verfassungsrechtlich zumindest in Grenzen vorgeschrieben ist, entlastet werden, zieht das Konzept der SPD vor allem die unteren und mittleren Einkommen zur Finanzierung heran. Sie sollen durch den Verzicht auf Kindergeld dazu beitragen, dass ein Teil der Mütter frühzeitig wieder arbeiten gehen kann.

    "Es ist sinnvoll und notwendig, dass Müttern, die arbeiten möchten oder müssen, eine deutlich frühere Rückkehr in den Beruf ermöglicht wird," so Dohmen, "aber es ist nicht akzeptabel, dass dies durch die Eltern finanziert werden soll, die selbst nicht zu den Besserverdienenden zählen. Ein Ausgleich entsteht für die betroffenen Eltern nur dann, wenn sie selbst den durch das Kindergeld finanzierten Krippenplatz nutzen. Ansonsten zahlen sie drauf." Der Verzicht auf die Kindergelderhöhung kostet die Eltern über eine Dauer von 25 Jahren 1.500 bis 2.100 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Kita-Beitrag von 62,50 bzw. 87,50 Euro über zwei Jahre. "Alle diejenigen, die geringere Kita-Beiträge zahlen würden, zählen zu den Netto-Verlierern," fasst Dohmen die Rechnung zusammen. "Wenn aber nur ein Drittel aller Kleinkinder in die Krippe gehen kann, verlieren also zwei Drittel aller Eltern."

    Noch schwieriger wird diese Diskussion, wenn der Kindergartenbeitrag ganz abgeschafft werden soll, wie dies von verschiedenen Seiten gefordert bzw. diskutiert wird. Auch in diesem Fall profitieren vor allem die oberen Einkommensschichten. "Es gilt der Grundsatz, je höher das Einkommen, desto größer die Entlastung durch kostenlose Kitas," erklärt der Bildungsökonom. "Auch diese Maßnahme führt also grundsätzlich zu einer Umverteilung zugunsten der oberen Einkommensschichten. Die unteren Einkommensschichten haben meist nichts oder nicht viel davon, da sie nur geringe Beiträge zahlen und häufig den Kindergarten auch in einem viel geringeren zeitlichen Umfang nutzen. Die Zielgruppe, die man bildungspolitisch am dringendsten erreichen müsste, erreicht man mit diesem Konzept jedenfalls nicht: die zahlt nämlich meist keine Beiträge."

    Auch das Familiensplitting würde zu einer stärkeren Entlastung der oberen Einkommensschichten führen, wobei die jeweilige Entlastung mit zunehmender Kinderzahl abnimmt. Teilt man ein Einkommen von 3.000 Euro durch zwei, dann landet man bei 1.500 Euro je Familienmitglied, teilt man es durch drei, dann sind es 1.000 und durch vier 750 Euro. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich dann um 500 Euro für das erste und 250 Euro für das zweite Kind. Die Steuerentlastung beträgt dann gut 100 Euro beim ersten und deutlich weniger als 50 Euro beim zweiten Kind. Bei einem Spitzenverdiener mit monatlich 10.000 Euro reduziert sich das Einkommen jedoch um 1.667 Euro für das erste und 667 Euro für das zweite Kind. Die steuerliche Entlastung fällt entsprechend höher aus und beträgt über 600 bzw. 250 Euro. "Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass dem Staat nicht jedes Kind gleich viel wert sein muss und die steuerliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist, so sind solche Unterschiede in der Steuerminderung familienpolitisch nicht nachvollziehbar und auch nicht vermittelbar," so Dohmen.

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    Kontakt: Birgitt A. Cleuvers (FiBS), Tel. 0 30 - 84 71 22 3-20
    Wir freuen uns über einen Hinweis auf Ihre Berichterstattung. Vielen Dank!


    Weitere Informationen:

    http://www.fibs.eu


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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