Zu dieser zentralen Frage im Betreuungsrecht findet am 9. März 2007 an der Hochschule Esslingen - Hochschulzentrum Flandernstraße - der 6. Würt-tembergische Vormundschaftsgerichtstag statt.
Auf Einladung der Hochschulen Esslingen und Ravensburg-Weingarten - Fa-kultäten Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege -, der Regionalgruppe Würt-temberg des Vormundschaftsgerichtstages e.V. und der Interessengemein-schaft der Betreuungsvereine Baden-Württemberg werden sich Fachleute aus den Bereichen soziale Arbeit, Recht, Medizin und Pflege mit Fragen der "Selbstbestimmung und Fremdbestimmung in der gesetzlichen Betreuung" befassen: Wie lässt das sich ein "freier Wille" medizinisch und juristisch feststellen? Wie weit geht die Selbstbestimmung psychisch kranker und geis-tig behinderter Menschen? Wann darf und muss aus fürsorglichen Gründen fremdbestimmt werden? Wie weit geht das "Recht auf Krankheit" z.B. eines an einer Psychose erkrankten Menschen? Darf er gegen seinen Willen in eine Klinik gebracht und zwangsbehandelt werden? Wann dürfen oder müssen Freiheitsentziehungen nach dem Zivilrecht vorgenommen werden? Gibt es ein "Recht auf Verwirrtheit" eines demenzkranken alten Menschen?
Der interdisziplinär angelegte Fachtag geht diesen Fragenstellung in einfüh-renden Vorträgen eines Psychiaters und eines Juristen sowie in sieben Ar-beitsgruppen zu einzelnen Problemkreisen nach.
Erwartet werden über 200 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, darunter Be-treuer, Ärzte, Vormundschaftsrichter, Notare, Mitarbeiter von Betreuungsver-einen und Fachkräfte von Sozial- und Pflegediensten.
Kontakt: Prof. Konrad Stolz, Tel. 0711.397-45 02, konrad.stolz@hs-esslingen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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