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14.04.2000 09:28

Wenn Unternehmen (keine) Stifter sind

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Gesprächskreis "Stiftungsrecht" tagt am 17./18. April erstmals in Jena

    Jena (14.04.00) Das deutsche Recht ermöglicht Stiftungen eine individuelle Form der Trägerschaft. Bei der aktuellen Novellierung des bundesdeutschen Stiftungsrechts sollen hier Einschnitte gemacht werden. Soll eine Stiftung in Unternehmensträgerschaft - wie dies etwa bei der Carl-Zeiss-Stiftung der Fall ist - weiterhin zulässig bleiben? Diese Frage beschäftigt neben der Politik auch den Gesprächskreis "Stiftungsrecht", der am 17./18. April erstmals an der Friedrich-Schiller-Universität Jena tagt.

    Das Gremium, dessen zivilrechtlicher Part vom Jenaer Juristen Prof. Dr. Olaf Werner geleitet wird, ist Teil des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und wird seine jährlichen Tagungen nun regelmäßig in Jena durchführen. Rund 50 Teilnehmer aus der Wissenschaft, der Rechtspflege, von Stiftungen und ihren Aufsichtsbehörden werden in Jena erwartet, um über stiftungsrechtliche Theorie und Praxis zu diskutieren.

    Und die Praxis beginnt in Jena fast direkt vor der Universitätstür, denn die Carl-Zeiss-Stiftung überlegt, sich in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Experten aus dem Unternehmen werden den Teilnehmern diese Planungen und die dahintersteckende Strategie erläutern. "Juristisch ist eine solche Umwandlung möglich", urteilt Prof. Werner. Doch auch die Rechte des Stifters sind nicht unbeschränkt, wie während des Treffens dargelegt wird. "Der Name 'Stiftung' ist nicht geschützt", verweist der Jenaer Stiftungs-Experte auf ein anderes Diskussionsfeld. Der Bundesverband strebt eine klare Definition an.

    Im Blickfeld wird auch die Öffentliche Hand stehen, die derzeit immer mehr Stiftungen gründet. Dabei existiert das Problem, dass die Träger durch die Stiftungsinitiative dem Haushaltsrecht ausweichen. "Es besteht die Gefahr des Formenmissbrauchs", formuliert Prof. Werner vorsichtig. Die Stiftung unterliegt nicht der Kontrolle der Parlamente und genügt in einigen Fällen nicht einmal den rechtlichen Auflagen. Daher wird auch in Jena die Frage diskutiert, ob und wie die Öffentliche Hand als Stifter auftreten darf.

    Schließlich blicken die Experten in die europäische Zukunft. Noch hat jedes Land sein eigenes, individuelles Stiftungsrecht. Doch im Lauf der weiteren Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union wird eine Vereinheitlichung auch dieses Bereichs erwartet. Nur das sinnvollste Stiftungsrecht wird sich durchsetzen und an dessen Gestaltung arbeiten die Tagungsteilnehmer in Jena mit.

    Ansprechpartner:
    Prof. Dr. Olaf Werner
    Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
    Carl-Zeiß-Str. 3
    07743 Jena
    Tel.: 03641/942100
    Fax: 03641/942102
    E-Mail: g.weidner@recht.uni-jena.de


    Friedrich-Schiller-Universität
    Referat Öffentlichkeitsarbeit
    Axel Burchardt M. A.
    Fürstengraben 1
    07743 Jena
    Tel.: 03641/931041
    Fax: 03641/931042
    E-Mail: hab@sokrates.verwaltung.uni-jena.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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