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19.04.2000 14:39

Akkreditierungsrat vergibt Qualitätssiegel an Agentur - FIBAA mit Auflagen akkreditiert

Silke Lübbers Geschäftsstelle
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

    Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Karl-Heinz Hoffmann, überreichte dem Geschäftsführer der "Foundation for International Business Administration Accreditation" (FIBAA), Herrn RA Hans-Jürgen Brackmann, heute in Bonn das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Unter der Voraussetzung der Umsetzung einiger Auflagen wird der FIBAA damit gestattet, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihr akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben.

    Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Karl-Heinz Hoffmann, überreichte dem Geschäftsführer der "Foundation for International Business Administration Accreditation" (FIBAA), Herrn RA Hans-Jürgen Brackmann, heute in Bonn das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Unter der Voraussetzung der Umsetzung einiger Auflagen wird der FIBAA damit gestattet, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihr akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben.

    Die FIBAA ist eine trinationale Stiftung mit Sitz in Zürich und Verwaltungssitzen in Bonn, Brüssel und Wien. Sie hat bisher ausschließlich Akkreditierungen von Studiengängen im Bereich Business Administration mit dem Ziel der Transparenz und Qualitätssicherung managementbezogener Studienprogramme durchgeführt, beabsichtigt jedoch mit der Akkreditierung als Akkreditierungsagentur ihr Arbeitsfeld auf alle wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge auszudehnen.

    "Die der FIBAA zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen wie auch die Erfahrungen, die die Agentur bei ihrer bisher geleisteten Arbeit, der Etablierung von Qualitätssicherungsverfahren im Bereich wirtschaftswissenschaftlicher Studienprogramme, gemacht hat, bieten eine gute Grundlage für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren im Sinne des Akkreditierungsrates", fasst Professor Hoffmann das Votum des Akkreditierungsrates zusammen. "Die Mindeststandards des Akkreditierungsrates fordern jedoch einige Änderungen im bisherigen Tätigkeitsprofil der FIBAA, die Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates sind". Bevor die FIBAA Akkreditierungen im Sinne des Akkreditierungsrates aussprechen darf, muss sie u.a. eine Besetzung ihres Entscheidungsgremiums mit mehr akademischer Kompetenz, eine Erweiterung ihres Gutachterpools, eine entsprechende Zusammensetzung ihrer Gutachterteams und eine Veränderung der Stiftungsstatuten umsetzen.

    Die FIBAA hat die Erfüllung der vom Akkreditierungsrat formulierten Auflagen zugesagt und dazu bereits erste praktische Schritte eingeleitet. Unter der Voraussetzung der Umsetzung der Auflagen hat der Akkreditierungsrat der FIBAA die Akkreditierung bis zum 13. April 2002 ausgesprochen.

    Neben der bereits im Februar diesen Jahres akkreditierten "Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover" (ZEvA) steht damit in der Bundesrepublik Deutschland nunmehr eine zweite Agentur zur Verfügung, die auf der Grundlage der Kriterien des Akkreditierungsrates die fachlich-inhaltliche Begutachtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister leisten wird.


    Weitere Informationen:

    http://www.akkreditierungsrat.de
    http://www.fibaa.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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