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13.03.2007 13:35

Pinkwart: Medizinforschung soll gestärkt werden

André Zimmermann Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Kabinett beschließt Eckpunkte für ein Hochschulmedizingesetz

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung die Eckpunkte für den Entwurf eines Hochschulmedizingesetzes beschlossen. "Wir wollen exzellente Qualität bei Forschung, Lehre und Patientenversorgung auf einem dauerhaft tragfähigen wirtschaftlichen Fundament", sagte Pinkwart. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz passgenaue Lösungen für jedes der sechs Universitätsklinika möglich machen, die Medizinforschung profilieren, die Leitungsstrukturen stärken und Bauinvestitionen beschleunigen. Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sagte, der Gesetzentwurf werde noch vor dem Sommer ins Parlament eingebracht. In Kraft treten soll das Gesetz zum Jahresbeginn 2008.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster Universitätsklinika, allesamt Anstalten des öffentlichen Rechts. Den Studiengang Medizin bieten in NRW die Universitäten dieser sechs Standorte und die Universität Bochum an. An den sechs Universitätsklinika arbeiten insgesamt rund 30.000 Beschäftigte, darunter 5500 Wissenschaftler. Rund 250.000 Patienten werden jedes Jahr in den Uniklinika behandelt, die gemeinsam einen Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro aufweisen. An den sieben Universitäten, die den Studiengang Humanmedizin anbieten, bilden 660 Professoren 18.650 Studierende aus.

    Standortübergreifende Eckpunkte

    "Allen Standorten möchten wir Rahmenbedingungen bieten, die ihnen - als konsequente Weiterentwicklung des Hochschulfreiheitsgesetzes - neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen: für stärkere Forschungsorientierung, klare Profilbildung und unternehmerische Führung", sagte Minister Pinkwart heute in Düsseldorf. Dazu sind bereits in den vergangenen Wochen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit jeder medizinischen Fakultät Forschungsschwerpunkte verabredet worden. Die Schwerpunkte lehnen sich an die Analyse einer wissenschaftlichen Experten-Kommission, die im vergangenen Jahr unter der Leitung von Prof. Johannes Dichgans (Tübingen) die Forschungsstärke der NRW-Uniklinika untersucht hatte.

    Zur Stärkung der Forschungsschwerpunkte lobt das Innovationsministerium herausragend ausgestattete Forschungsprofessuren aus, über deren Vergabe eine externe Jury entscheidet. Ebenfalls gestärkt werden Lehre und Forschung durch die Neuordnung der Finanzströme.

    Das Hochschulmedizingesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen zur standortübergreifenden Bildung gemeinsamer Fakultäten schaffen. Die Leitungsstrukturen werden gestärkt, indem der Vorstand mehr Kompetenzen und Zuständigkeiten erhält. Bislang war der Ärztliche Direktor stets Vorstandsvorsitzender, künftig können auch der Kaufmännische Direktor oder der Dekan dem Vorstand des Klinikums vorstehen. Der Vorsitz im Aufsichtsrat des jeweiligen Uniklinikums, den bislang zwingend ein Staatsvertreter ausübte, soll künftig durch einen externen Sachverständigen übernommen werden. "Das stärkt das unternehmerische Denken und Handeln", sagte Pinkwart. Den Aufsichtsrat bilden wie bisher Rektor, Kanzler, vier Sachverständige aus Wissenschaft und Wirtschaft, zwei Vertreter des Landes sowie zwei Personalvertreter. Neu hinzu kommt ein Professor aus dem Fachbereich Medizin.

    Die hohen Investitionsbedarfe, landesweit auf insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro geschätzt, sollen zum einen durch Bauinvestitionen des Landes und zum anderen durch ÖPP-Modelle möglichst schnell erfüllt werden. "Zum Zuge kommen muss stets die wirtschaftlichste Lösung", sagte Pinkwart.

    Um die Uniklinika wirtschaftlicher zu führen, sollen die sechs Klinika verpflichtet werden, bei Verwaltungsaufgaben eng zu kooperieren. Hierfür ist die Bildung so genannter Soft Holdings vorgesehen. Einkauf, EDV und ähnliche patientenferne Dienstleistungen sollen nicht mehr an jedem Standort einzeln und dementsprechend kostenintensiv organisiert werden.

    Standortbezogene Konzepte

    Die standortspezifischen Konzepte beruhen auf den Vorschlägen der Verantwortlichen in den Universitäten und Klinika vor Ort und sind vom Kabinett zur Kenntnis genommen worden. "Wir halten diese Konzepte für die geeignete Perspektive des jeweiligen Standorts. Das Innovationsministerium unterstützt die Klinika bei der weiteren Ausarbeitung und Umsetzung dieser Konzepte", sagte Pinkwart.

    Die Universitätskliniken Aachen und Maastricht streben eine Integration zu einer europäischen Universitätsklinik an. Damit soll, sofern eine Machbarkeitsstudie zu positiven Resultaten kommt, ein international konkurrenzfähiges Uniklinikum geschaffen werden. Eine solche europäische Lösung wäre bis dato einmalig und entspricht der Strategie der Landesregierung für eine intensivere Kooperation bei Wissenschaft, Forschung und Technologie im Beneluxraum.

    Die medizinischen Fakultäten der Universitäten Bochum und Duisburg-Essen schließen sich zu einem gemeinsamen Fachbereich zusammen. Dieser Fachbereich ist eine der Säulen der am gestrigen Montag unterzeichneten "Universitätsallianz Metropole Ruhr". Der starke vorklinische Bereich in Bochum und der starke klinische Bereich in Essen werden damit zusammengelegt - laut Bericht der Dichgans-Kommission ein längst überfälliger Schritt.

    Die Universität Köln und das dortige Klinikum überlegen, die Universitätsklinik zu einer Stiftung privaten Rechts umzuwandeln. Das Stiftungsvermögen resultierte aus den der Universität gehörenden Immobilien und dem Vermögen des Uniklinikums und wäre durch Einwerbung von Zustiftungen zu vergrößern.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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