Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner letzten Sitzung einstimmig neue Musterprüfungsordnungen für Abschluss- und Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sowie für Umschulungsprüfungen empfohlen. Kammern und andere zuständige Stellen erlassen nach den §§ 47 und 62 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entsprechende Prüfungsordnungen vor Ort. Die neuen Musterprüfungsordnungen sind als Richtschnur gedacht, dass sich diese Prüfungsordnungen in wichtigen Fragen nicht unterscheiden und es dadurch bei gleichen Sachverhalten nicht zu unterschiedlichen Entscheidungen kommt. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht nicht.
Die Aktualisierung des bislang gültigen Prüfungsverfahrens war nach der Novellierung des BBiG im April 2005 notwendig geworden. So machte zum Beispiel die Einführung der "Gestreckten Abschlussprüfung", die seit der Novellierung des BBiG als neue alternative Prüfungsform vorgesehen ist, eine Anpassung des verfahrensmäßigen Regelwerkes zwingend erforderlich.
Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.
Die Musterprüfungsordnungen für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen bzw. von Gesellen- und Umschulungsprüfungen sind im Wortlaut abrufbar unter folgendem Link: http://www.bibb.de/de/29297.htm
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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