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20.12.1996 00:00

Arbeitsgruppe der Universität errechnet Windpotentiale

Heidi Neyses Kommunikation & Marketing
Universität Trier

    229/1996 19. Dezember 1996

    Arbeitsgruppe der Universitaet errechnet Windpotentiale fuer Flaechennutzungsplan

    Der Deutsche Bundestag beschloss im Juni 1996 eine AEnderung des  35 Baugesetzbuchs zur Foerderung der Windkraft. Das Gesetz schreibt den Planungsbehoerden vor, bis Ende 1998 Vorranggebiete fuer die Windenergienutzung in die Flaechennutzungsplaene einzuarbeiten. Die Arbeitsgruppe Klima-Luft-Laerm im Fachbereich VI Geographie / Geowissenschaften der Universitaet Trier bietet den Gemeinden Beratung und Hilfe an.

    Nach dem Gesetz sind die Kommunen verpflichtet, geeignete Flaechen fuer eine oekologisch und oekonomisch sinnvolle Nutzung der Windenergie auszuweisen. Im sogenannten Binnenland, wie Rheinland-Pfalz und dem Saarland, besitzt nur ein geringer Anteil der Flaechen ein ausreichendes Windpotential fuer die Windenergienutzung. Es ist deshalb besonders wichtig, dort Flaechen mit ausreichendem Windpotential nicht anderweitig zu verplanen. Welche Flaechen einer Gemeinde fuer die Nutzung der Windenergie geeignet sind, wird durch Windpotentialstudien und Standortgutachten ermittelt. Teilweise muessen fuer diese Gutachten erst Windmessungen durchgefuehrt werden, deren Messergebnisse in die Berechnung des Windpotentials eingehen. Nur so lassen sich Aussagen ueber zukuenftige Ertraege der Windkraftanlagen treffen. Diplom-Geograph Uwe Seher von der Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass raeumlich hochaufloesende Angaben ueber das Potential von Standorten zur Gewinnung von Windstrom erforderlich sind. Zur Unterstuetzung der Gemeinden und Kommunen hat die RWE Energie AG fuer ihr Versorgungsgebiet Windkarten in einem Raster von 200m x 200m erstellt. Fuer die Planfeststellung im Rahmen der Flaechennutzung ist dieses Raster jedoch zu ungenau und wird lediglich als erste Hilfestellung fuer die Gemeinden verstanden.

    Die Arbeitsgruppe Klima-Luft-Laerm der Universitaet Trier bietet den Gemeinden weitergehende Hilfe an.

    Naehere Informationen dazu erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 0651/201-4621 oder Fax.-Nr.: 06588/3029 (Eg).


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Geowissenschaften, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Es wurden keine Arten angegeben
    Deutsch


     

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