idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
27.03.2007 12:12

Enterale Ernährung: DGEM e.V. sorgt sich um Versorgung mit enteraler Ernährung

Rita Wilp Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V.

    Enterale Ernährung: Sozialgericht Köln erklärt Beanstandung des Gesundheitsministeriums für rechtswidrig
    DGEM kritisiert Entscheidung und sorgt sich um Versorgung mit enteraler Ernährung

    Das Sozialgericht Köln hat in einem erstinstanzlichen Urteil die Beanstandung des Richtlinienbeschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur enteralen Ernährung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für rechtswidrig erklärt. Das teilte der G-BA in einer Presseerklärung mit.
    "Wir sehen die aus dem Urteil des Kölner Sozialgerichts erwachsenden möglichen Konsequenzen mit großer Sorge. Den Standpunkt des G-BA, Patienten eine enterale Ernährung nur in Ausnahmefällen zu gewähren, wenn im konkreten Fall ein medizinischer Nutzen bewiesen werden kann, halten wir für ärztlich nicht vertretbar. Schon aus Achtung vor der Menschenwürde ist unseres Erachtens bei Patienten, die nicht essen können und die von Mangelernährung bedroht sind, die Möglichkeit der Nahrungszufuhr durch enterale Ernährung sicherzustellen," sagte Prof. Berthold Koletzko (Klinikum der Universität München) aus dem Präsidium der DGEM.

    Hintergrund: Der G-BA hatte im Frühjahr 2005 Richtlinien aufgestellt, die regeln sollten, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für enterale Ernährung vorliegt, deren Kosten von den Krankenkassen erstattet werden. Damit wurde die bisherige Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung stark eingeschränkt. Über diese Richtlinien setzte sich das BMG inhaltlich hinweg und veröffentlichte im Oktober 2005 im Rahmen einer Ersatzvornahme Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie zur enteralen Ernährung. Der G-BA hatte gegen diese Ersatzvornahme und die darin erlassenen Ergänzungen der Arzneimittel-Richtlinie geklagt. Diese Klage hatte nun Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts, so der G-BA, enthält die Beanstandung des Ministeriums einen mit der dem BMG zustehenden Rechtsaufsicht nicht vereinbaren Eingriff in den Beurteilungsspielraum des G-BA.

    Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung durch die GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches.

    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. med. Berthold Koletzko
    Abteilung Stoffwechselkrankheiten und Ernährungsmedizin
    Dr. von Haunersches Kinderspital der LMU München
    Tel: (089) 5160-3967
    Fax: (089) 5160-3336
    E-Mail: berthold.koletzko@med.uni-muenchen.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).