113. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
14. bis 18. April 2007, Rhein-Main-Hallen Wiesbaden
Wiesbaden - Nahezu neun Millionen Menschen in Deutschland besitzen eine Patientenverfügung. Diese soll regeln, dass der Verfügende seinen Wünschen und Werten entsprechend medizinisch behandelt wird, wenn er diese nicht mehr äußern kann. Im Rahmen der 113. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Wiesbaden diskutieren Experten das Für und Wider der Patientenverfügung und erörtern dabei geltende Rechte von Ärzten und Patienten.
Gemäß einer Studie aus dem Jahr 2005 ist 70 Prozent der Befragten die Vorsorge in Form einer Patientenverfügung bekannt. Unter den über 60-Jährigen kennen sogar mehr als 80 Prozent das Dokument. Rund die Hälfte der Befragten weiß jedoch nicht genau, was die Patientenverfügung regelt. Kann ein Patient sich nicht mehr mitteilen, legt das Dokument fest, welche medizinische Behandlung er für sich wünscht und welche er ablehnt. Nicht selten geht es dabei um entscheidende Fragen wie lebenserhaltende Intensivmedizin, Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung.
Mit Blick auf den 113. Internistenkongress rät Professor Dr. Stella Reiter-Theil Ärzten zu einem respektvollen Umgang mit den Wünschen des Kranken, die in Patientenverfügungen ausgedrückt werden: "Die existentiellen Vorstellungen des Patienten müssen respektiert werden", so die Vorsteherin des Instituts für Angewandte Ethik und Medizinethik der Universität Basel. Zudem ermutigt sie Mediziner dazu, behutsam für die Patientenverfügung zu werben. Allerdings müssten Ärzte auch darin geschult werden, Patienten und Angehörige zu beraten.
Der Deutsche Juristentag hat sich im September 2006 für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und verbindliche Patientenverfügungen ausgesprochen. Demnach solle erlaubt sein, lebenserhaltende Maßnahmen auch schon vor der Sterbephase zu beenden. Das Strafgesetzbuch soll zukünftig klarstellen, dass Ärzte sich in solchen Fällen nicht strafbar machen. "Die rechtliche Klärung ist überfällig", so Reiter-Theil.
Jede Eventualität kann das Schriftstück allerdings nicht regeln. Die Expertin rät deshalb, über die Verfügung hinaus eine "Vorsorgevollmacht" aufzusetzen. Das heißt, eine Person des Vertrauens zu benennen, die gegebenenfalls stellvertretend Entscheidungen im Sinne des Patienten treffen kann. Wichtig sei dabei das Gespräch mit dem Betreffenden.
In ihrem Vortrag auf der 113. Jahrestagung der DGIM in Wiesbaden referiert Professor Reiter-Theil auch über Aspekte der legalen Sterbehilfe. "Die Betreuung am Lebensende ist eine Herausforderung - und wird dies wahrscheinlich auch für immer bleiben", so die Expertin.
Terminhinweis:
Symposium: Patientenbetreuung am Lebensende - medizinische, ethische und juristische Aspekte
Dienstag, 17. April 2007, 08.30 bis 12.00 Uhr
Museum Wiesbaden, Friedrich-Ebert-Allee 2, 65185 Wiesbaden
Vorsitzende: V. Diehl (Köln); M. Classen (München)
Eines der Themen:
9.00 Uhr: Aus Sicht der medizinischen Ethik
Referentin: S. Reiter-Theil (Basel, CH)
Mittags-Pressekonferenz:
Dienstag, den 17. April 2007, 13.00 bis 14.00 Uhr
Rhein-Main-Hallen, Pressezentrum
Eines der Themen:
Patientenverfügung und Sterbebegleitung: Klare Regeln nicht in Sicht?
Professor Dr. med. Stella Reiter-Theil
Institut für Angewandte Ethik und Medizinethik, Medizinische Fakultät
der Universität Basel
Antwortformular:
O Ich werde den 113. Internistenkongress persönlich besuchen.
Bitte informieren Sie mich kontinuierlich ___per Post/___per E-Mail über
aktuelle Themen der DGIM aus dem/den Bereich(en):
O Gesundheitspolitik
O Medizin
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Kontakt für Rückfragen:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Pressestelle
Anna Julia Voormann
Postfach 30 11 20
D-70451 Stuttgart
Tel: 0711 89 31 552
Fax: 0711 89 31 167
E-Mail: info@medizinkommunikation.org
http://www.dgim.de
http://www.dgim2007.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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