Bonn, 30.03.2007. Die von der Bundesregierung beschlossene Novellierung des Zuwanderungsrechts führt aus Sicht des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zu einer Steigerung der internationalen Attraktivität des deutschen
Wissenschaftsstandorts.
Die geplanten Aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Erleichterungen für Forscher sowie für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen würden dazu beitragen, mehr hochqualifizierte ausländische Nachwuchswissenschaftler für unser Land zu gewinnen, hebt Professor Dr. Theodor Berchem, Präsident des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes, hervor.
Insbesondere begrüßt er die jetzt vorgesehene Möglichkeit ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen, während der Bewerbung um eine Anschlussbeschäftigung bis zu einem Jahr in gleichem Umfang wie Studierende zu "jobben".
Kontakt:
DAAD, Ref. 211
Dr. Andreas Hoeschen
Tel: 0228 / 882-491
Mail: hoeschen@daad.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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