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30.03.2007 11:37

DAAD begrüßt Novellierung des Zuwanderungsrechts

Julia Kesselburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.

    Bonn, 30.03.2007. Die von der Bundesregierung beschlossene Novellierung des Zuwanderungsrechts führt aus Sicht des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zu einer Steigerung der internationalen Attraktivität des deutschen
    Wissenschaftsstandorts.

    Die geplanten Aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Erleichterungen für Forscher sowie für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen würden dazu beitragen, mehr hochqualifizierte ausländische Nachwuchswissenschaftler für unser Land zu gewinnen, hebt Professor Dr. Theodor Berchem, Präsident des Deutschen
    Akademischen Austauschdienstes, hervor.
    Insbesondere begrüßt er die jetzt vorgesehene Möglichkeit ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen, während der Bewerbung um eine Anschlussbeschäftigung bis zu einem Jahr in gleichem Umfang wie Studierende zu "jobben".

    Kontakt:
    DAAD, Ref. 211
    Dr. Andreas Hoeschen
    Tel: 0228 / 882-491
    Mail: hoeschen@daad.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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