DGAI/BDA: Erneute gemeinsame Stellungnahme
Rechtswidrig und Gefahr für die Patienten:
Narkoseärzte bekräftigen Ablehnung von Parallelverfahren
Nürnberg - Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband der Deutschen Anästhesisten
(BDA) lehnen die Übertragung originärer ärztlicher Aufgaben bei der
Betreuung von narkotisierten Patienten durch nicht-ärztliches
Assistenzpersonal entschieden ab. Denn dies führt zu unkalkulierbaren
Sicherheitsrisiken für Patienten. Ferner entspricht das nicht dem Recht des
Patienten auf einen fachärztlichen Leistungsstandard. Für sogenannte
Parallelverfahren, bei denen ein Facharzt für Anästhesie für mehrere
Patienten zuständig ist, gibt es keine rechtliche Grundlage, so BDA und DGAI
in ihrem Abschluss-Statement der Münsteraner Klausurtagung zum Thema
Zulässigkeit und Grenzen von Parallelverfahren.
"Die Sicherheit des betäubten, seiner Schutzreflexe beraubten sowie meist
relaxierten, mit Medikamenten in künstliche Lähmung versetzten und beatmeten
Patienten erlaubt keine Kompromisse", heißt es in der gemeinsam von BDA und
DGAI verabschiedeten Münsteraner Erklärung II. Sie ergänzt eine bereits 2004
in Münster vorgelegte Stellungnahme, die sich gegen Parallelverfahren
aussprach. Dabei soll der Patient während weiter Strecken der Narkose nicht
mehr von einem erfahrenen Facharzt betreut werden, sondern von einem
"Medizinisch technischen Assistenten für Anästhesiologie (MAfA)." Der
Facharzt für Anästhesie hätte dann die Oberaufsicht über mehrere parallel
durchgeführte Narkosen, säße aber nicht mehr selbst bei seinem Patienten, um
dessen Lebensfunktionen in der Narkose zu prüfen.BDA und DGAI halten dies
für gefährlich. Nur der Narkosearzt sei in der Lage, auf unvorhersehbare
Situationen schnell zu reagieren. Außerdem müssten sich Narkosearzt und
Chirurg während der Operation häufiger über den weiteren Verlauf der Narkose
abstimmen. "Die Beherrschung dieser Prozesskette setzt umfangreiche
theoretisch-wissenschaftliche Kenntnisse und hinreichende praktische
Erfahrung voraus, die in keinen in Deutschland angebotenen staatlichen oder
hausinternen Aus- und Weiterbildungsgängen für nicht-ärztliches
Assistenzpersonal vermittelt werden", betonen BDA und DGAI. Außerdem setzten
sich alle an einer Parallelnarkose Beteiligten einem hohen Haftungsrisiko
aus. Die Landesärztekammer Thüringen hält es, so eine Pressemeldung im März
2007, für nicht vereinbar mit dem ärztlichen Berufsethos, wenn Kollegen in
leitender Position weisungsgebundene Ärzte und Pflegekräfte anweisen, sich
an solchen Arbeitsmodellen aktiv zu beteiligen.
Die Verbände sehen außerdem keine rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der
MAfA. Narkosen und andere Formen der Anästhesie seien grundsätzlich
fachärztliche Tätigkeiten. Eine Delegierung an Hilfspersonal, welche BDA und
DGAI nur in Ausnahmefällen für sinnvoll hält, müsse deshalb vom Narkosearzt
selbst organisiert werden, der die Parallelnarkosen dann auch überwache.
Eine Entscheidung am Narkosearzt vorbei sei unzulässig. Dies würde letztlich
auch das Vertrauen des Chirurgen in die Qualität der Narkose erschüttern.
Die Fachverbände begrüßen deshalb die Entscheidung der Helios-Kliniken, ab
sofort auch bei kleineren und leichten Operationen die Anästhesie nur noch
von einem Facharzt für Anästhesie vornehmen zu lassen.
Quelle:
Erneute gemeinsame Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten
(BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
(DGAI) zu Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der
Anästhesiologie ("Münsteraner Erklärung II 2007")
TERMINHINWEISE:
KONGRESS:
54. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin (DGAI) / Deutscher Anästhesiecongress (DAC)
5. - 8. Mai 2007, Congress Centrum Hamburg
VORTRAG
Delegation ärztlicher Leistungen - Wie viel Arzt verdient der Patient?
DAC; 5. Mai 2007, 12.30 - 14.30 Uh, Raum 4, CCH Hamburg
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ANTWORTFORMULAR
____Bitte informieren Sie mich kontinuierlich über die Themen der DGAI
___per Post/___per E-Mail.
____Bitte mailen Sie mir die erneute gemeinsame Stellungnahme "Münsteraner
Erklärung II 2007"
im PDF-Format.
____Ich werde den DAC 2007 in Hamburg persönlich besuchen.
____Bitte informieren Sie mich kontinuierlich über den Deutschen
Anästhesiecongress und Themen der DGAI ___per Post/___per E-Mail.
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Pressekontakt für Rückfragen:
DGAI Pressestelle
Silke Jakobi
Postfach 30 11 20
D-70451 Stuttgart
Tel.: 0711 89 31 - 163 / Fax: 0711 89 31 - 566
E-Mail: jakobi@medizinkommunikation.org
Internet: www.DAC2007.de
www.dgai.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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