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18.04.2007 14:17

Kindersichere Öllampen sind möglich! (BfR-Presseinformation Nr. 02/2007 vom 18. April 2007)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    BfR - Presseinformation
    Bundesinstitut für Risikobewertung
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    02/2007, 18. April 2007

    Gemeinsame Presseinformation von BAM und BfR

    Kindersichere Öllampen sind möglich!

    Neu konstruierter Brenner könnte Kinder effektiv vor Vergiftungen schützen

    Auch nach dem Verbot der gefährlichen gefärbten und parfümierten Lampenöle auf Paraffinbasis und der Entwicklung von weniger gefährlichen Ersatzstoffen kommt es zu Unfällen mit Kleinkindern. Denn die nicht verbotene klare und unparfümierte Variante dieser Brennstoffe wird in immer größerem Umfang verkauft. Bei diesen gefährlichen Brennstoffen genügen geringste Mengen um zum Teil schwere Lungenschäden auszulösen. Meist haben die Kinder bei diesen Unfällen aus den unsicheren Öllampen getrunken. Paraffine können sehr leicht in die Lunge gelangen und dort chemische Lungenentzündungen, im schlimmsten Fall sogar mit Todesfolge, auslösen. Dabei ist es mit relativ einfachen technischen Maßnahmen möglich, Öllampen so kindersicher zu konstruieren, dass derartige Unfälle vermieden werden. Da die Hersteller und Vertreiber von Öllampen bisher nicht aktiv geworden sind, hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung jetzt einen kindersicheren Brenner für Öllampen und Ölfackeln entworfen. Die Konstruktionsidee wird den Herstellern und Vertreibern von Öllampen und -fackeln kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Seit über zehn Jahren bemühen sich das Bundesinstitut für Risikobewertung und seine Vorgängerinstitutionen, durch Aufklärung und gesetzliche Vorschriften sowie in Zusammenarbeit mit der Industrie, das Risiko von Vergiftungen mit Lampenöl zu verringern. Kindersichere Verschlüsse an den Vorratsbehältern, Warnhinweise und das Verbot der gefärbten, parfümierten Lampenöle auf Paraffinbasis brachten erste Erfolge. Dennoch bleibt ein Risiko, das nicht vernachlässigt werden darf: Immerhin haben deutsche Kinderkliniken im Rahmen des BfR-Monitorings allein im Jahr 2006 noch etwa 70 zum Teil schwere Vergiftungen von Kleinkindern mit Lampenöl gemeldet. Die meisten Kinder hatten aus den noch immer ungesicherten Öllampen oder Ölfackeln getrunken, die mit ungefärbtem und unparfümiertem Öl auf Paraffinbasis gefüllt waren. Obwohl seit 2003 durch Initiativen des BfR eine Europäische Norm (DIN EN 14059) besteht, die Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Öllampen zu dekorativen Zwecken vorgibt, haben es die Hersteller und Vertreiber bisher unterlassen, kindersichere Öllampen für den Wohnbereich zu entwickeln und im Markt einzuführen. Auch für den Betrieb im Freien stehen bislang nur wenige kindersichere Öllampen und Fackeln zur Verfügung.

    Aus Sorge um die Kindergesundheit hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit Unterstützung des BfR einen Konstruktionsentwurf für einen kindersicheren Brenner für Lampenöle erarbeitet. Es handelt sich um eine einfache und sehr preiswerte Konstruktion, die ohne großen technischen Aufwand realisierbar ist. Bereits vorhandene Öllampen können nachgerüstet werden. Die Brenner sind so konstruiert, dass Kinder die Öllampe nicht mehr öffnen und daraus trinken können. Auch an den Docht können sie nicht so leicht gelangen. Die BAM als federführende Behörde stellt den Herstellern und Vertreibern diesen Entwurf kostenlos via Internet zur Verfügung. Die Industrie kann ihn in entsprechende eigene marktreife Produkte umsetzen und damit die Sicherheit ihrer Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes wesentlich erhöhen.

    Die Aktivitäten von BAM und BfR sind insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Anteil der weniger gefährlichen Ersatzstoffe für Lampenöle auf der Basis von Biodiesel, Mineralölen oder Kokosöl gering ist. Nach dem Verbot der gefährlichen gefärbten und parfümierten Öle auf Paraffinbasis sind die Verbraucher überwiegend auf die nicht verbotenen klaren unparfümierten Paraffine umgestiegen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass sich Kleinkinder durch einen Fehlgebrauch von ungesicherten Öllampen mit diesem Lampenöl vergiften.

    Weitere Informationen zu Vergiftungen durch Öllampen finden Sie auf der Homepage des BfR (http://www.bfr.bund.de) unter dem Menupunkt Chemikalien/Vergiftungen, weitere Informationen zu den Anforderungen der europäischen Norm 14059 sowie zum Konstruktionsentwurf eines kindersicheren Brenners für Öllampen auf der Homepage der BAM (http://www.bam.de).

    ende bfr-p


    Weitere Informationen:

    http://Anforderungen der Norm DIN EN 14059 an Öllampen, die im Freien eingesetzt werden sollen http://www.bam.de/de/aktuell/presse/pressemitteilungen/pm_2007/pm_2007_medien/pm...
    http://Konstruktionsidee für eine Wohnraumöllampe unter Berücksichtigung der DIN EN 14059 http://www.bam.de/de/aktuell/presse/pressemitteilungen/pm_2007/pm_2007_medien/pm...


    Bilder

    Foto von einer dekorativen und kindersicheren Öllampe für den Einsatz im Freien
    Foto von einer dekorativen und kindersicheren Öllampe für den Einsatz im Freien
    Bundesinstitut für Risikobewertung
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

    Foto von einer dekorativen und kindersicheren Öllampe für den Einsatz im Freien


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