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19.04.2007 11:42

Die Verteilung der Studiengebühren ist beschlossen

Michael Seifert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eberhard Karls Universität Tübingen

    15,6 Mio. Euro fließen zusätzlich in die Lehre

    Das Rektorat der EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN hat über die Verteilung der Studiengebühren entschieden. Insgesamt werden im laufenden Sommersemester und im Wintersemester 2007/08 15,662 Mio. Euro aus den Studiengebühren zusätzlich in die Lehre fließen. Gemäß Landesgesetz müssen Studierende ab diesem Sommersemester 500 Euro pro Semester an Studiengebühren bezahlen. Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel erfolgte im Konsens mit der "Senatskommission zur Erörterung der Verwendung von Studiengebühren", die mehrfach tagte und in der fünf Lehrende und sechs Studierende sowie eine Vertreterin des nichtwissenschaftlichen Dienstes, das Rektorat und die Gleichstellungsbeauftragte sitzen.

    Bisher sind etwa 21 800 Studierende eingeschrieben, von denen 2800 automatisch von Studiengebühren befreit sind (auf Grund von Beurlaubung, Promotionsstudium, Aufbaustudiengang, als Austauschstudierende oder Studierende im ERASMUS-Programm). Etwa 2250
    Anträge auf Befreiung wurden gestellt, die derzeit geprüft werden.

    Maximal 4 Mio. Euro werden voraussichtlich in die Grundausstattung der Fakultäten sowie in die Universitätsbibliothek und das Zentrum für Datenverarbeitung für den Bereich der Lehre fließen, um die Kostensteigerungen bei den laufenden Mitteln aufzufangen.

    3,562 Mio. Euro werden für gesamtuniversitäre Einrichtungen und fakultätsübergreifende Maßnahmen verwandt. Damit soll beispielsweise eine Verbesserung der Studien- und Auslandsstudienberatung, der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und eine Stärkung der Bibliotheken erreicht werden. Das Zentrum für Datenverarbeitung wird eine flächendeckende W-LAN-Anbindung und Helpdesks für Studierende bei EDV-Problemen schaffen. Auch für Maßnahmen zur Gleichstellung werden Mittel aus Studiengebühren bereitgestellt, etwa für Mentoringprogramme für Studentinnen, Gastprofessorinnen in Fächern mit geringem Anteil an Professorinnen sowie für Lehraufträge in den Gender Studies. Zusätzliche Mittel wird es auch für Online-Lehrevaluationen durch die Studierenden geben sowie für die technische Ausstattung von zentralen Hörsälen. Erheblich verstärkt werden die Zuwendungen für das Fachsprachenzentrum, so dass die Studierenden ab dem Sommersemester für Kurse im Fachsprachenzentrum auch keine Gebühren mehr zahlen müssen.

    8,099 Mio. Euro erhalten die Fakultäten nach einem Verteilungsschlüssel, in dem die Belastung durch die Studierendenzahl und die Kosten pro Studienplatz berücksichtigt werden.
    Diese Zuwendungen erfolgen auf konkrete Anträge aus den Fakultäten für spezifische Maßnahmen in der Lehre.

    Die Verbesserung der Betreuungsrelation ist bei der Vergabe der Studiengebühren ein sehr
    wichtiges Ziel: Daher werden etwa 7,2 Mio. Euro für Personalausgaben verwandt, 4,3 Mio.
    Euro für Sach- und Investitionsausgaben. Sollte sich im Wintersemester zeigen, dass mehr
    Studiengebühren eingenommen werden, als jetzt bewilligt wurden, werden diese Mittel für
    die Bewilligung weiterer Anträge eingesetzt.

    Die beiden Tabellen in der Anlage schlüsseln die Verteilung der Mittel auf die zentralen Einrichtungen und die Fakultäten noch genauer auf (siehe angegebenen Weblink).

    EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Michael Seifert
    Wilhelmstr. 5 · 72074 Tübingen
    Tel.: 0 70 71 · 29 · 7 67 89 · Fax: 0 70 71 · 29 · 5566
    E-Mail: presse1@verwaltung.uni-tuebingen.de
    Wir bitten um Zusendung von Belegexemplaren!


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/pm/pm2007/pm-07-46.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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