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19.04.2007 16:25

BVL genehmigt Freisetzung gentechnisch veraenderter Kartoffeln

Jochen Heimberg Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken fuer Mensch und Umwelt

    Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute dem Unternehmen BASF Plant Science die Freisetzung gentechnisch veraenderter Kartoffeln unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Insgesamt sind zehn Freisetzungsstandorte vorgesehen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern befinden. Die genehmigten Flaechen umfassen eine Groesse zwischen 3,7 und 45 Hektar. Die BASF darf zwischen 2007 und 2011 maximal 45.000 Knollen pro Kartoffellinie, Standort und Jahr freisetzen. Aehnliche Freisetzungen wurden bereits im Jahr 2006 genehmigt.

    Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schaedlichen Einfluesse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfuegt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veraenderten Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den Freisetzungsflaechen und landwirtschaftlichen Nutzflaechen mit konventionellen Kartoffeln zehn Meter Abstand einhalten. Das gentechnisch veraenderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Vor der Ernte der Knollen werden die oberirdischen Teile der Kartoffelpflanzen chemisch oder mechanisch abgetoetet. Die Freisetzungsflaechen sind nach der Ernte noch einmal auf gentechnisch veraenderte Kartoffeln abzusuchen. Die Flaechen muessen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf nachwachsende Kartoffeln abgesucht werden. Sollten waehrend dieser Nachkontrolle gentechnisch veraenderte Kartoffeln auftreten, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlaengern.

    In dem Freilandversuch sollen 677 Kartoffellinien mit unterschiedlichen gentechnisch veraenderten Eigenschaften untersucht werden. Die uebertragenen Gene stammen aus der Kartoffel, einer Wildkartoffel sowie aus der Ackerschmalwand. Bei bestimmten Linien wurde die Zusammensetzung der Staerke in den Knollen veraendert, so dass die Staerke durch das Ausschalten von Genfunktionen ueberwiegend aus Amylose besteht, bei anderen ueberwiegend aus Amylopektin. Weitere Kartoffellinien sollen widerstandsfaehiger gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfaeule sein. Das Gen aus der Ackerschmalwand verleiht allen zur Freisetzung vorgesehenen Kartoffellinien Toleranz gegenueber dem Stoff Imazamox, der gegen Unkraeuter wirkt. Die geernteten Kartoffeln werden vom Betreiber analysiert oder koennen als Pflanzgut fuer die darauf folgende Saison eingesetzt werden. Ueberschuessiges Erntematerial ist zu vernichten.

    Der Oeffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 2.400 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprueft und im Genehmigungsbescheid gewuerdigt. Fuer die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts fuer Naturschutz, des Bundesinstituts fuer Risikobewertung und des Robert-Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhaengigen Wissenschaftler- und Sachverstaendigengremiums, der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darueber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der Laender Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern unterstuetzt.

    Hintergundinformation
    Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es beraet die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschaeftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zustaendige Behoerde fuer gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert fuer Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen UEbereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

    Uebersicht der Freisetzungsstandorte
    Moettingen (Bayern)
    zwei Flaechen in Sanitz (Mecklenburg-Vorpommern)
    Hohenmocker (Mecklenburg-Vorpommern)
    Lohmen (Mecklenburg-Vorpommern)
    Werpeloh (Niedersachsen)
    Limburgerhof (Rheinland-Pfalz)
    Nerchau (Sachsen)
    Gatersleben (Sachsen-Anhalt)
    Baalberge (Sachsen-Anhalt)


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Informationstechnik, Meer / Klima, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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