Die Anfänge der städtebaulichen Sanierung reichen bis in die ersten Jahrzehnte des zwanzigsten Jahrhunderts zurück, wo oftmals die Modernisierung der Städte durch Beseitigung ganzer mittelalterlicher Stadtviertel im Mittelpunkt gestanden hatte. Doch seit den zwanziger Jahren bestanden erste Bemühungen um die Erneuerung historischer Bausubstanz. Bevor allerdings viele der in diesem Zusammenhang gemachten Pläne umgesetzt waren, fielen zahlreiche historische Innenstädte den Luftangriffen im Zweiten Weltkrieg zum Opfer.
Da sich der Wiederaufbau nach dem Krieg auf den Wohnungsneubau konzentrierte, verschlechterte sich der Zustand erhaltener Altbausubstanz weiter. In den sechziger Jahren richtete sich das Augenmerk erneut auf die Verbesserung der Wohnqualität in den Altbauquartieren, wenngleich die Strategien zu Beginn durch die so genannte "Flächensanierung" geprägt waren. In diesem Zuge entstand die moderne Städtebauförderungspraxis. Rechtlich abgesichert wurden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch das 1971 verabschiedete Städtebauförderungsgesetz, ein Spezialgesetz zum Bundesbaugesetz. Mittlerweile finden sich dessen Regelungen, die in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten vielfältige Änderungen erfahren haben, in den §§ 136 bis 164 Baugesetzbuch (BauGB).
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen waren von je her durch das öffentliche Interesse an einer einheitlichen Vorbereitung sowie an einer zügigen Durchführung gekennzeichnet. Gleichwohl haben viele Sanierungsverfahren äußerst lange Laufzeiten, was verschiedene sachliche und organisatorische Gründe vor Ort hat. Hinzu kommt jedoch der Umstand, dass die Abrechnung von Sanierungsverfahren nicht unproblematisch ist. So hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der langen Laufzeiten in der aktuellen Baurechtsnovelle vom 1. Januar 2007 in § 142 BauGB eine Befristung der Verfahren auf 15 Jahre eingeführt.
Das Seminar gibt insbesondere einen Überblick über:
die aktuelle Landschaft der Städtebauförderung,
die gesetzlichen Neuregelungen im "Besonderen Städtebaurecht",
die unterschiedlichen Erfahrungen und Strategien in Städten und Gemeinden mit Abrechnungsverfahren,
Berechnung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen,
Ablösungspraxis,
Anwendung der Bagatellklausel sowie
Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen von Abrechnungsverfahren
und bietet darüber hinaus die Möglichkeit eines intensiven Erfahrungsaustausches auf verschiedenen Ebenen.
Termin und Ort: Berlin
4. - 5. Juni 2007
Zielgruppen: Fachkräfte aus den Bereichen der Rechts- und Planungsämter/-fachbereiche, Stadtsanierung, Liegenschaften, Wertermittlung, Finanzen; Planungsbüros, Sanierungsträger, Kommunale Spitzenverbände; Bundes- und Ländervertreter; Ratsmitglieder
Leitung: Dipl.-Ing. Ulrike Meyer (Difu), Dr. Christian von Kraack (DST)
Ansprechpartner/-in: Cathrin Kameni, kameni@difu.de
Veranstalter:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Programm und weitere Informationen:
http://www.difu.de/seminare/07sanierung.programm.shtml
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Bauwesen / Architektur, Biologie, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Verkehr / Transport, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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