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23.04.2007 13:27

Uni Osnabrück: Fachbereich Rechtswissenschaften richtet Fachspezifische Fremdsprachenausbildung ein

Dr. Oliver Schmidt Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Osnabrück

    Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück richtet zum Wintersemester 2007/2008 eine Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) für Studierende der Rechtwissenschaften ein. Die Teilnehmer dieses bislang bundesweit anspruchsvollsten Angebotes dieser Art sollen innerhalb von drei Studienjahren vertiefte fachspezifische Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache sowie möglichst breite Kenntnisse der betreffenden Rechtsordnung erwerben. Bewerbungen sind bis zum 15.Juli 2007 möglich. Weitere Informationen unter http://www.jura.uni-osnabrueck.de/html/ffa.html

    "In dieser Einrichtung sehen wir eine Chance, das eigene Lehrangebot um einen zusätzlichen und besonders attraktiven Pfeiler zu erweitern. Darüber hinaus ist es ein drittes profilbildendes Element neben der wissenschaftlichen Ausrichtung auf Wirtschaftsrecht sowie Europäisches und Internationales Recht", erklärt der Dekan, Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel.

    Ziel der FFA ist es, eine große Gruppe von Studierenden in einer Fremdsprache aus- und fortzubilden. Diese Ausbildung soll fachspezifisch sein, also auch vertiefte Kenntnisse der betreffenden Rechtsordnungen vermitteln. Die Orientierung der Ausbildung an der besonderen wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung sowie die Vernetzung mit der Schwerpunktbereichsausbildung wird zudem dazu führen, dass der Umfang der vermittelten auslandrechtlichen Kenntnisse über dem vergleichbarer Programme anderer Fakultäten liegt.

    Angeboten wird die Ausbildung in englischer Sprache, wobei hier zwei unterschiedliche Ausbildungen, nämlich Englisch (UK) und Englisch (USA) vorgesehen sind. Das Französische ist als die andere Hauptarbeitsprache der Europäischen Union gleichfalls unverzichtbar. Eine FFA in niederländischer Sprache wird bislang in Deutschland nicht angeboten. Italienisch, Spanisch und Polnisch sind die Sprachen der drei übrigen nach Einwohnerzahl großen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Sprachenprogramm deckt damit die Muttersprachen der übergroßen Mehrzahl der Unionsbürger ab. Mit Spanisch wird zudem fast ein gesamter Kontinent erschlossen. Der Unterricht wird ausschließlich durch Muttersprachler erfolgen.

    Das Ausbildungsprogramm ist in drei Phasen gegliedert, nämlich eine der allgemeinen Sprach- und Wirtschaftssprachausbildung sowie zwei weitere der eigentlich fachspezifischen Ausbildung. Es soll jeweils beginnend zum Wintersemester im Jahresturnus angeboten werden. Die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Abschnitte werden zwischen Akademischem Auslandsamt und Fachbereich geteilt. Der Zugang zur FFA erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Zulassungskriterien des Fachbereichs für den Studiengang Rechtswissenschaften. Um zu gewährleisten, dass die zugelassenen Studierenden den Kursen der Grundstufe folgen können, ist Voraussetzung zur Zulassung zudem in jedem Falle das Bestehen eines Eingangstests in der betreffenden Sprache. Am Ende der Ausbildung erhalten die Absolventen ein Zertifikat. Schmidt-Kessel: "Sprachkompetenz macht den künftigen europäischen Wirtschaftsjuristen aus. Wir hoffen, durch diese Neuerung viele gute Köpfe an unseren Fachbereich zu locken."

    Weitere Informationen:
    Dipl.-Jur. Christina Kopp, Universität Osnabrück
    Fachbereich Rechtswissenschaften, FFA-Koordination,
    Martinistraße 8, 49069 Osnabrück,
    Tel: +49 541 969 6067, Fax: +49 541 969 6059,
    E-Mail: ffa-jura@uni-osnabrueck.de


    Weitere Informationen:

    http://www.jura.uni-osnabrueck.de/html/ffa.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Informationstechnik, Politik, Recht, Sprache / Literatur
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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