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15.05.2000 00:00

Wissenschaftsrat: Hochschulbau in der Krise

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Hochschulbau in der Krise - Wissenschaftsrat verabschiedet
    Empfehlungen zum 30. Rahmenplan für den Hochschulbau

    Der Wissenschaftsrat hat auf seinen Frühjahrs-Sitzungen in Mainz Empfehlungen zum 30. Rahmenplan für den Hochschulbau auf der Basis eines verfügbaren Mittelvolumens von 4,0 Mrd. DM verabschiedet. Dabei ist deutlich geworden, daß die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bereits mittelfristig in ihrem Bestand bedroht sein wird, wenn es nicht gelingt, sie zum einen durch die geplante Strukturreform auf eine grundlegend neue und den veränderten wissenschaftspolitischen Zielsetzungen Rechnung tragende Verfahrensbasis zu stellen und zum anderen durch eine stetige und verläßliche Verbesserung der Finanzausstattung die seit dem 22. Rahmenplan bestehende Unterfinanzierung zu beenden. So haben sich mittlerweile die Finanzierungsverpflichtungen aus vorangehenden Rahmenplänen auf 4,6 Mrd. DM erhöht. Damit werden die verfügbaren Mittel um 600 Mio. DM überschritten, noch bevor überhaupt über die Aufnahme eines einzigen neuen Vorhabens in den 30. Rahmenplan entschieden worden ist. Vor diesem Hintergrund ist der Wissenschaftsrat der Auffassung, daß nur die Gleichzeitigkeit von Strukturreformen und bedarfsgerechter Mittelausstattung die Krise der Hochschulbaufinanzierung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern lösen wird.

    Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates hat deshalb nachdrücklich an Bund und Länder appelliert, in ihren Anstrengungen für eine Verbesserung der Finanzausstattung der Gemeinschaftsaufgabe nicht nachzulassen und gleichzeitig die Chance zur Reform in einem tiefgreifenden Sinne zu nutzen, um gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat zu einer tragfähigen Lösung der Struktur- und Finanzierungskrise beizutragen. Benötigt werde, so Professor Dr. Winfried Schulze, eine drastische Vereinfachung des Verfahrens, eine klare und auch für die außenstehenden Nicht-Spezialisten nachvollziehbare Orientierung an wissenschaftspolitischen Prioritäten, die Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen auch im Bereich der Struktur- und Investitionsplanung, funktionierende Mechanismen zur Wettbewerbsförderung und Wettbewerbsbefähigung und eine ausreichende Mittelausstattung. In diesem Zusammenhang werde es auch für den Wissenschaftsrat darum gehen, im Zuge der Reformüberlegungen seine künftige Rolle in der Rahmenplanung neu zu definieren, zumal er auch in Zukunft der Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur für Wissenschaft und Forschung im Bereich des Hochschulbaus verpflichtet sei.


    Weitere Informationen:

    Die Empfehlungen zum 30. Rahmenplan für den Hochschulbau 2001 - 2004 - Allgemeiner Teil (Drs. 4561/00) kann bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per E-Mail angefordert werden.
    Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates, Brohler Stra


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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