Mit Beginn des 21. Jahrhunderts hat in der Europäischen Union eine neue Ära des Gleichstellungsrechts begonnen. Mit insgesamt vier Richtlinien soll "der Grundsatz der Gleichbehandlung verwirklicht werden" - und zwar in Bezug auf nicht weniger als acht "verpönte Merkmale": Rasse und ethnischer Ursprung, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Sexuelle Orientierung, Behinderung und Alter. Die eigentliche Herausforderung dieses neuen Rahmens, so Prof. Dr. Dagmar Schiek, Jean Monnet Professorin für Europäisches Wirtschaftsrecht am Institut für Rechtwissenschaften der Universität Oldenburg, liege in der Multiplikation der Diskriminierungsgründe: Jeder Mensch vereine viele von ihnen in sich, habe ein Geschlecht, einen ethnischen Ursprung, eine (oder keine) Religion usw. Die "First European Conference on Multidimensional Equality Law - Developing interdisciplinary perspectives" (11. bis 12. Mai 2007), zu der Schiek an die Universität Oldenburg geladen hat, beschäftigt sich mit Formen mehrfacher Ausgrenzung und dem mehrdimensionalen Gleichstellungsrecht.
Wird es Hierarchien zwischen den mehrfach Ausgegrenzten geben? Wie reagiert die Gesellschaft auf intersektionelle Diskriminierungen? Werden manche Menschen einfach nur mehrfach ausgegrenzt, oder nimmt die Diskriminierung von schwarzen Frauen oder behinderten Homosexuellen besondere Formen an? Können Rechtsnormen gegen Diskriminierung gestaltet und durchgesetzt werden, damit nicht nur die "Privilegierten" unter den Diskriminierten (also weiße Schwule, christliche Frauen, heterosexuelle Männer mit Behinderungen etc.) geschützt werden? Die Konferenz geht diesen Fragen nach und zielt auf die Eröffnung interdisziplinärer Diskurse zum Thema Mehrfachausgrenzung.
Mehrfache Ausgrenzung - Skizzierung dreier Problemfelder
Das Kopftuchrätsel:
Wenige Themen haben deutsche Feministinnen und BürgerrechtlerInnen so sehr entzweit wie die Kopftuchdebatte. Beide Seiten berufen sich auf die Gleichheit. Viele Feministinnen betrachten das Kopftuch als Symbol der Frauenunterdrückung und befürchten, dass die Erlaubnis, Kopftücher zu tragen, die Verwirklichung von Gleichberechtigung bedroht. Denjenigen, die Kopftücher befürworten, geht es darum, diesen Frauen gleiche Chancen einzuräumen. Die Gefahren des fundamentalistischen Islam durch den Ausschluss von Frauen mit Kopftüchern bekämpfen zu wollen, erscheint paradox. - Mit dieser Problemlage beschäftigt sich die rechtswissenschaftliche Debatte, die derzeit in Deutschland eher einseitig auf konfligierende religiöse Anschauungen abstellt und die diskriminierungsrechtlichen Aspekte vernachlässigt.
Frauen mit Behinderungen:
Menschen mit Behinderungen werden erst seit kurzem als Subjekte des Menschenrechtsdiskurses begriffen, denn die Behinderung gilt oft noch als vorrangig medizinisches Problem. Selbst internationale Behindertenorganisationen sahen sich bis in die achtziger Jahre hinein nicht als Menschenrechtsorganisationen. In vielerlei Hinsicht ähnelt daher die Situation behinderter Menschen heute der der Frauen vor zwanzig bzw. zehn Jahren. Auch Frauen wurden nicht als Individuen gesehen, die Menschenrechte beanspruchen können. Erst mit dem Bericht von Leandro Despouys im Auftrag der UN änderte sich die Situation. Der Bericht ordnete Gewaltakte wie Misshandlungen und Zwangssterilisationen oder sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Behinderteneinrichtungen ebenso wie die Institutionalisierung in Sondereinrichtungen und die damit verbundene Ghettoisierung und Isolierung behinderter Menschen als Menschenrechtsverletzung ein. Das erste Beispiele steht für zahlreiche spezifische Diskriminierungen gegen Frauen mit Behinderungen. Wie Recht auch diesen Frauen gerecht werden kann, ist ein Thema des multidimensionalen Gleichheitsrechts.
Schwarze Frauen als europäische Bürgerinnen:
Mehrfache Ausgrenzung - dieser Ausdruck trifft die Situation schwarzer Frauen in Europa oft nur unzureichend. In Europa werden schwarze Menschen immer noch als "Einwanderer" wahrgenommen, obwohl in allen Mitgliedsstaaten seit mehreren Generationen schwarze Menschen leben und Bürgerrechte haben. Die besondere Stellung schwarzer Frauen wurde schon in den 1980er Jahren von Wissenschaftlerinnen wie Mari Matsuda und Paulette Caldwell belegt. Ihre gesellschaftliche Lage ist durch die Kombination von zwei minderwertigen Statuslagen geprägt, die einen noch stärker ausgegrenzten dritten Status ergibt. Es steht zu befürchten, dass sie auch vom Europäischen Antidiskriminierungsrecht wenig profitieren, sofern dieses nicht unter Berücksichtigung dieser Probleme zielbezogen ausgelegt wird. Dazu ist die Entwicklung des Konzepts der Multidimensionalität und Intersektionalität unabdingbar.
http://www.uni-oldenburg.de/fk2/InstRW/eurowr/en/21796.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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