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14.05.2007 09:56

Kapazitätsplanung in gestuften Studienstrukturen: konstante Kapazitäten im Erststudium, leichte Verbesserungen der Betreuung und Flexibilisierung der Studiengangsplanung

Britta Hoffmann-Kobert Bereich Dialog und Veranstaltungen
CHE Centrum für Hochschulentwicklung

    Die Bundesländer versuchen bei der Umstellung auf gestufte Studiengänge die Kapazitäten im Erststudium konstant zu halten, eine leichte Verbesserung der Betreuung zu erreichen und den Hochschulen mehr Flexibilität bei der Studiengangsplanung zu gewähren. Das sind wesentliche Befunde einer Studie des CHE Centrum für Hochschulentwicklung zu der Frage, wie sich die Planung der Studienkapazitäten durch die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge verändert.

    Mit der Studie "Kapazitätsplanung in gestuften Studienstrukturen" legt das CHE eine vergleichende Untersuchung des Vorgehens in den 16 Ländern vor. Denn alle 16 Länder müssen bei ihrer Kapazitätsplanung abwägen zwischen den Zielen, ausreichende Studienkapazitäten für das Erststudium bereitzustellen, attraktive Masterstudienplätze anzubieten und eine möglichst hohe Betreuungsintensität im Erst- und Zweitstudium zu gewährleisten. Die Studie zeigt, dass die meisten Länder bei der Umstellung auf die gestufte Studienstruktur die Priorität auf die Sicherung eines annähernd konstanten Angebots an Studienkapazitäten im Erststudium legen. Zugleich wird versucht, die Qualität der Betreuung zu verbessern. Für die Einrichtung von Masterangeboten verbleiben unter diesen Bedingungen nur begrenzte Spielräume. Dies liegt auch daran, dass die Gesamtregelstudienzeit bis zum Masterniveau mit fünf Jahren gegenüber dem bisherigen System verlängert wurde, was Ressourcen kostet.

    Zur Flexibilisierung setzen die meisten Länder auf den Einstieg in Bandbreitenmodelle für Curricularnormwerte (CNW), um den Hochschulen Spielräume bei der Gestaltung von Betreuungsintensitäten einzuräumen. Gleichwohl bleiben die Reformen im Rahmen des tradierten Verständnisses des Kapazitätsrechts, wonach vorhandene Kapazitäten erschöpfend genutzt werden müssen; ein Vereinbarungsmodell, welches eine neue Logik der Kapazitätsplanung etablieren würde, wird nur in Hamburg ernsthaft erwogen.

    Aus steuerungspolitischer Perspektive kann man sich in einigen Ländern vorstellen, die bestehenden Kapazitätsverordnungen durch eine Kombination von studierenden- oder absolventenbezogener Finanzierung mit Zielvereinbarungen zu ersetzen. Auf diese Weise könnten Betreuungsintensitäten verstärkt dezentral durch die Hochschulen gestaltet werden. Durch eine dezidierte Nachfrageorientierung bei der Finanzierung bestünde ein starker Anreiz für die Hochschulen, mehr Studienplätze zu schaffen. Aus rechtlicher Perspektive ist aber trotz der schon erreichten Flexibilisierungen für die Hochschulen eine Neubewertung durch das Bundesverfassungsgericht wohl eine notwendige Voraussetzung für weiter reichende Reformen.

    Insgesamt ist aber vor allem die Mittelknappheit eine limitierende Rahmenbedingung dieser Reformbemühungen: Spielräume für die Hochschulen zugunsten verbesserter Betreuungsintensitäten der Studiengänge sind zwar sehr wünschenswert, gehen allerdings unter der Vorgabe der Kostenneutralität meist auf Kosten von Studienplätzen. In Zeiten des Studierendenhochs bedeutet dies also einen besonders scharfen Zielkonflikt mit der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, ein bedarfsgerechtes Angebot an Studienplätzen zu gewährleisten.

    Das Papier beruht auf einer Dokumentenanalyse und Interviews mit den für Kapazitätsplanung zuständigen Vertretern der Wissenschaftsministerien aller 16 Länder, die zwischen Juli 2006 und Januar 2007 geführt wurden.

    Ansprechpartner:
    Dr. Johanna Witte
    Telefonnummer 05241 211 79-54
    johanna.witte@che-consult.de

    Thimo von Stuckrad
    Telefonnummer 05241 211 79-51
    thimo.vonStuckrad@che-consult.de


    Weitere Informationen:

    http://www.che.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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