Die Fachhochschule Jena hat am 16.05.2007, nach dem Beschluss im Senat am Tag zuvor, dem Thüringer Kultusminister ihre neue Grundordnung, gemeinsam mit der neuen Wahlordnung und der neuen Berufungsordnung zur Genehmigung vorgelegt. Die Grundordnung regelt als Hochschulverfassung die Zusammenarbeit der Professoren, Mitarbeiter und Studenten innerhalb der Hochschule.
Das ab 01.01.2007 wirksame neue Thüringer Hochschulgesetz verlangt von allen Hochschulen im Freistaat, diese Grundordnung spätestens bis zum 31.03.2008 dem Thüringer Kultusministerium zur Genehmigung vorzulegen. Das Rektorat der Fachhochschule ist stolz darauf und allen Beteiligten dankbar, dass diese Ordnungen nach einer intensiven und breiten Diskussion im Konzil, im Personalrat, in den Fachbereichen und in den verschiedenen Senatsausschüssen im Senat einen breiten Konsens gefunden haben und bereits jetzt beschlossen werden konnten.
Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass nach der Genehmigung der Ordnungen wie vorgesehen nach der Sommerpause der Senat, der Gleichstellungsbeirat und die Fachbereichsräte auf der Grundlage des neuen Thüringer Hochschulgesetzes gewählt werden können. Die Fachhochschule Jena hat damit als erste Hochschule Thüringens Planungssicherheit.
Dr. Theodor Peschke
theodor.peschke@fh-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches
Deutsch
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