Häufig fühlt sich der Bürger durch die Entscheidung einer Stadt- oder Kreisverwaltung ungerecht behandelt - etwa weil er die erhöhten Müll- oder Kehrgebühren bezahlen muss, sein Haus nicht um ein Stockwerk aufstocken darf. Wie er sich in einem solchen Fall per Widerspruch wehren kann und wie dieses Verfahren gerechter gestaltet werden kann, ist Thema eines Workshops an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Fällt eine Stadt- oder Kreisverwaltung eine Entscheidung, so betrifft diese den Bürger meist unmittelbar. Fühlt der sich durch eine solche Entscheidung ungerecht behandelt, so muss er zunächst Widerspruch einlegen - wie jüngst im Kreis Germersheim geschehen, wo sich zahlreiche Bürger gegen die Höhe der Abfallgebühren wehrten. Wie ein solches Widerspruchsverfahren möglichst bürgernah gestaltet werden kann, ist Thema eines Workshops, den das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport am Donnerstag, 8. Juni, in der Stadthalle Speyer veranstaltet. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow.
In den meisten Bundesländern entscheidet die nächsthöhere Behörde über Widersprüche. - Nicht so in Rheinland-Pfalz. Hier kann der Bürger in sogenannten Rechtsausschüssen sein Anliegen vortragen. Besetzt sind die bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen angesiedelten Ausschüsse wie Gerichte, mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Im Idealfall nimmt der Bürger nach der mündlichen Erörterung den Eindruck mit - unabhängig von der Entscheidung, - zumindest fair behandelt worden zu sein. So kann eine mögliche Klage bei den ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichten vermieden werden.
Dennoch klagen die betroffenen Bürger häufig über die zu lange Dauer der Verfahren, zu hohe Kosten und mangelnde Neutralität der Ausschüsse. Ziel der Veranstaltung ist es deshalb, alle mit dem Widerspruchsverfahren beruflich befassten Kreise wie Bürgermeister, Landräte, leitende Beamte, Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte zusammenzubringen, bestehende Probleme offen zu diskutieren und Wege zur Verbesserung aufzuzeigen. Zu der Veranstaltung werden mehr als 160 Teilnehmer, darunter auch Landrat Dr. Ernst Bartholomé, der Speyerer Oberbürgermeister Werner Schineller, der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Manfred Seefeld, die Präsidenten der Verwaltungsgerichte Mainz und Koblenz, Dr. Rolf Höfel und Wolfgang Reimers, sowie weitere 40 Bürgermeister erwartet.
Über das Widerspruchsverfahren aus Sicht der Kommunen, der Rechtsausschüsse sowie der Rechtspflege werden unter anderem Dr. Ernst Theilen, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport, Ullrich Galle, Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, Beate Läsch-Weber, Landrätin des Kreises Bernkastel-Wittlich, Prof. Dr. Karl-Friedrich Meyer, Präsident des OVG und Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Hans-Josef Roth, Leiter des Rechtsamtes Mayen, sowie Rechtsanwalt Dr. Ulrich Janes referieren.
Im Anschluss an die Veranstaltung werden Arbeitsgruppen eingesetzt, die Vorschläge für eine Reform des Widerspruchsverfahrens erarbeiten sollen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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