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08.06.2007 12:08

Sozialverträgliche Ausgestaltung des NRW-Studienbeitragsmodells bewährt sich

André Zimmermann Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Pinkwart: Hochschulen führen ab dem Sommersemester nur noch 18 Prozent an den Ausfallfonds ab

    Das Innovationsministerium hat die Quote, die die NRW-Hochschulen zur Sicherung der Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge an den Ausfallfonds abführen, reduziert. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Studienbeitragsdarlehen müssen die Hochschulen bereits im laufenden Sommersemester statt 23 Prozent nur noch 18 Prozent der Einnahmen aus den Studienbeiträgen in den Fonds abführen. "Damit steht den Hochschulen noch mehr Geld für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen zur Verfügung", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart heute in Düsseldorf. Die Hochschulen können nun insgesamt mit etwa 300 Millionen Euro Einnahmen aus den Beiträgen in 2007 kalkulieren.

    Der Ausfallfonds ist das Herzstück der sozialverträglichen Gestaltung des nordrhein-westfälischen Studienbeitragsmodells. Er wird durch die NRW.Bank verwaltet. Weder das Land noch die NRW.Bank haben Zugriff auf das Fondsvermögen. Die Mittel des Fonds sind dafür vorgesehen, die Darlehen derjenigen BAföG-Empfänger zu tilgen, die aufgrund der bundesweit niedrigsten Kappungsgrenze keine oder nur einen Teil der eigentlich angefallenen Studienbeiträge bezahlen müssen. Die maximale Kappungsgrenze liegt bei 10.000 Euro aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen plus alle bis Rückzahlungsbeginn angefallenen Zinsen. "Damit werden etwa zwei Drittel der BAföG-Empfänger am Ende ihres Studiums faktisch studienbeitragsfrei gestellt", erläuterte Pinkwart. Aus dem Fonds werden schließlich auch die Darlehen derjenigen getilgt, die nach dem Studium aus wirtschaftlichen Gründen nicht zurückzahlen können. Sollte der Ausfallfonds nicht in voller Höhe benötigt werden, kann die Abführungsquote auch zukünftig jederzeit angepasst werden.

    "Durch die vorgesehene Verbesserung der BAföG-Regelsätze erwarten wir, das noch mehr BAföG-Bezieher von der sozialen Gestaltung des NRW-Studienbeitragsmodells profitieren werden", so Pinkwart. Schon jetzt bestätige die Inanspruchnahme des Studienbeitragsdarlehens der NRW.Bank, das Nordrhein-Westfalen die bundesweit sozialverträglichste Regelung getroffen habe. Während in den anderen Bundesländern der Prozentsatz der Studierenden, die vergleichbare Angebote nutzen, im niedrigen einstelligen Bereich liege, nutzen derzeit über 15 Prozent der studienbeitragspflichtigen und darlehensberechtigten Studierenden in NRW das Angebot der NRW.Bank. "Die sozialverträgliche Ausgestaltung des Gesetzes bewährt sich", so Pinkwart.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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