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29.05.2000 13:33

Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz

Andrea Benthien Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Potsdam

    erfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz
    Zwei Fakultaeten der Uni Potsdam ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

    Die Juristische Fakultaet und die Philosophische Fakultaet I der Universitaet Potsdam haben Verfassungsbeschwerde gegen zahlreiche Bestimmungen des am 26. Mai 1999 in Kraft getretenen Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Fakultaeten haben Prof. Dr. iur. Eckart Klein von der Juristischen Fakultaet, der auch im eigenen Namen Verfassungsbeschwerde erhoben hat, mit der Prozeßfuehrung beauftragt.

    Nach Auffassung der Beschwerdefuehrer verstoeßt das neue Hochschulgesetz in zentralen Punkten gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht von Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Das begruenden sie in erster Linie mit den wissenschaftsfremden Strukturen, die den Hochschulen mit dem neuen Gesetz auferlegt worden seien. So koenne der Praesident mit den ihm uebertragenen Kompetenzen tief in die wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten der Fakultaeten eingreifen. Gerade die Fakultaeten seien aber die an einer Hochschule primaer fuer Forschung und Lehre verantwortlichen Institutionen. Deshalb sei das nun moegliche Hineinwirken des Praesidenten in die Fakultaeten beispielsweise bei Evaluationen, bei der Mittelverteilung oder beim Vorschlag zur Dekanswahl nicht hinnehmbar. Diese "Kommandostrukturen" seien mit einer freien Wissenschaftslandschaft unverein-bar.

    Angesichts der unangemessenen Machtfuelle, die der Praesident nach dem neuen Gesetz hat, erhaelt fuer die Beschwerdefuehrer die Frage, wie er ins Amt kommt, weit groeßere Bedeutung als frueher. Die maßgebliche Einschaltung eines von der Landesregierung eingesetzten Landeshochschulrates, der seinerseits das exklusive Vorschlagsrecht fuer die Wahl des Praesidenten hat, ermoegliche eine (partei-) politische Einflussnahme auf die Universitaet. Diese Entscheidungen griffen tief in die Autono-mie der Hochschulen ein und tangierten daher entscheidend die Rechte der Fakultaeten. "Wenn man hinzunimmt", so der Jurist Klein, "daß auch die Fakultaeten in entsprechender Weise hierarchisiert werden, so zeigt sich die Gefahr einer politischen Manipulation der Universitaet". Der Gang der Pro-fessoren vor das Bundesverfassungsgericht sei notwendig, weil es die Aufgabe des Gesetzgebers sei, die Universitaeten schon vor der Gefahr einer Grundrechtsbeeintraechtigung zu schuetzen.

    Hinweis an die Redaktionen:
    Fuer weitere Informationen steht Ihnen Prof. Dr. Eckart Klein, Professor fuer Staatsrecht, Voelker-recht und Europarecht an der Universitaet Potsdam, telefonisch unter 0331/977-3516 zur Verfuegung.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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