Erste Tagung zum europäischen Jugendstrafrechtsvergleich in Greifswald
Eine aktuelle Bestandsaufnahme des Jugendstrafrechts in Europa steht von Donnerstag, 21. Juni 2007, bis Sonntag, 24. Juni 2007, im Mittelpunkt einer internationalen Tagung an der Universität Greifswald. Auf der vom Lehrstuhl für Kriminologie organisierten und unter der Leitung von Professor Frieder Dünkel (Foto) stattfindenden Konferenz werden etwa 30 ausländische Experten aus allen EU-Ländern einschließlich der so genannten Beitrittskandidaten zusammenkommen, um über "Jugendstrafrechtssysteme in Europa - Aktuelle Situation, Reformentwicklungen und gute Praxismodelle" zu diskutieren. An der Tagung wird auch die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder, teilnehmen.
Angesichts der zahlreichen neuen Mitgliedsländer im mittel- und osteuropäischen Raum stellt sich die Frage, ob und inwieweit die internationalen Menschenrechtsstandards eingehalten werden, eine eigenständige Jugendgerichtsbarkeit etabliert und wirksame erzieherische Maßnahmen des Jugendstraf- und Jugendhilferechts integriert wurden. Nicht nur in Mittel- und Osteuropa gibt es jedoch Handlungsbedarf. In England wird ein teilweise sehr strenges Jugendstrafrecht auch bereits für 10-jährige Kinder durchgesetzt, in Schottland und Nordirland wurde dagegen ein rein erzieherisches und an Wiedergutmachung ausgerichtetes Jugendstrafrecht eingeführt. Die Tagung will die unterschiedlichen Orientierungen und ihre Wirksamkeit vergleichen. In diesem Zusammenhang wird nach erfolgreichen Praxismodellen in Ost und West gesucht. So haben gerade auch die mittel- und osteuropäischen Länder in den vergangenen 15 Jahren zum Teil sehr moderne Gesetze auf den Weg gebracht.
Die Tagung wird sich darüber hinaus mit der zentralen Frage befassen, inwieweit in einem zusammenwachsenden Europa zum Teil extrem unterschiedliche Jugendstrafrechtssysteme beibehalten werden sollten. Dies kann am Vergleich von Deutschland und England angedeutet werden. Das deutsche Jugendstrafrecht gilt für die Altersgruppe der 14- bis unter 21-Jährigen, das englische für die 10- bis unter 18-Jährigen. Während einige Länder keinerlei Strafrecht für unter 16-Jährige vorsehen, variiert das Alter der Strafmündigkeit im Allgemeinen zwischen 10, 12 und zumeist 14 bzw. 15 Jahren. Die aktuelle Reformentwicklung in Europa zeigt, dass es keiner Strafschärfungen im Jugendstrafrecht, sondern eines besonnenen und vernünftigen, die Lebenschancen verbessernden Umgangs mit jugendlichen Straftätern bedarf.
Das auf zwei Jahre angelegte Projekt wird mit EU-Mitteln in Höhe von 210.000 € gefördert und soll eine aktuelle Bestandsaufnahme des Jugendstrafrechts in Europa liefern.
Das vollständige Programm zur Tagung kann unter
http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/forschung/laufende-eu-projekte/jugendst...
eingesehen werden.
Tagungsort: Hauptgebäude der Universität Greifswald, Domstraße 11, Konferenzsaal
Ansprechpartner Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Kriminologie
Prof. Dr. Frieder Dünkel
Domstraße 20, 17487 Greifswald
T +49 3834 86-21 38
E duenkel@uni-greifswald.de
http://jura.uni-greifswald.de/index.php?id=duenkel
http://www.uni-greifswald.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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