Der Senat der RWTH Aachen hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig mit zwei Enthaltungen die neue Grundordnung verabschiedet. Unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Max Kerner wurden nach intensiver Vorarbeit in der Satzungskommission in erster Lesung alle Paragraphen einzeln sowie der vorliegende Entwurf als Gesamtheit mit geringfügigen Änderungen angenommen. Gegenüber der bisherigen Grundordnung gibt es folgende maßgeblichen Unterschiede:
· Die Regelungen zu den zentralen Organen der Hochschule wie Rektor, Rektorat und Senat sind komplett neu gefasst worden.
· Als neues Organ ist der Hochschulrat hinzugekommen, der aus zehn Mitgliedern besteht, von denen mindestens die Hälfte hochschulexterne Personen sind.
· Die Rolle der Dekanate und Fakultäten ist ebenfalls neu geregelt worden. Die Bezeichnung als Fachbereiche entfällt endgültig.
Das novellierte Hochschulgesetz gibt die Regelungen vor, die in der Grundordnung getroffen werden dürfen. Viele Bestimmungen der bisherigen Grundordnung mussten daher gestrichen und in anderen Ordnungen geregelt werden.
Die neue Grundordnung wird in der nunmehr verabschiedeten Fassung an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft Forschung und Technologie in Düsseldorf gegeben. Sie tritt nach der Veröffentlichung in den "Amtlichen Bekanntmachungen" der RWTH voraussichtlich zum 1. Oktober 2007 in Kraft.
Für ein weiterführendes Gespräch oder die Beantwortung von Fragen steht Ihnen der Senatsvorsitzende Univ.-Prof. Dr. Max Kerner unter 0241/8026030 oder 0241/71716 zur Verfügung.
Toni Wimmer
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches
Deutsch
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